Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70514
OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16 (https://dejure.org/2017,70514)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2017 - 1 U 63/16 (https://dejure.org/2017,70514)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 1 U 63/16 (https://dejure.org/2017,70514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Game over: OLG Bamberg macht Schluss mit der "HUK-gesteuerten" Angemessenheits-Rechtsprechung im Gerichtsbezirk Coburg und verurteilt HUK Coburg mit Berufungsurteil zur Erstattung der Sachverständigenkosten, die die HUK außergerichtlich in 22 Fällen (rechtswidrig) ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzungen der Sachverständigen(neben)kosten sind unzulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Das Oberlandesgericht Bamberg orientiert sich an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, VI ZR 225/13 und führt klarstellend und ergänzend nochmal wie folgt aus:.

    Der Leitsatz 3. des Urteils des BGH vom 11.2.2014 (VI ZR 225/13), lautet:.

    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 - RdNr. 9 und BGH, Urteil vom 26.4.2016 - VI ZR 50/15) ".

    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwands mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung, sofern diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 - Rdnr. 8).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie bereits deshalb nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3151 ff., Rdnr. 14 -17, zitiert nach Juris, m. w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Nichts anderes gilt, wenn die Sachverständigenkosten durch den Sachverständigen selbst oder einen Dritten aus abgetretenem Recht eingeklagt werden, denn die Abtretung verändert den Charakter der Forderung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13, in dem der BGH trotz der Klage eines Sachverständigen aus abgetretenem Recht diese Grundsätze für die Beurteilung heranzieht).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, revisionsrechtlich nicht beanstandet, dass das Berufungsgericht die BVSK-Befragung nicht als geeignete Schätzgrundlage für die Nebenkosten angesehen hat.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 - RdNr. 9 und BGH, Urteil vom 26.4.2016 - VI ZR 50/15) ".

    Der BGH hat mit Urteil vom 26.04.2016 ausgeführt, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des JVEG als Orientierungshilfe heranzieht (BGH, Urteil vom 26.4.2016 - VI ZR 50/15 - zitiert nach Juris).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    dd) Soweit für die Fälle 1 und 3 vom Zeugen ... mit seinem Schreiben vom 22.04.2015 weitere Abtretungserklärungen der Geschädigten zugunsten der Fa. ... GmbH vorgelegt wurden (Bl. 309 f. d. A.), stehen diese entgegen der Auffassung der Beklagten, die sich insoweit den neuen Sachvortrag des Zeugen jedenfalls stillschweigend zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 2004, 50 ff.; OLG München, NZV 2006; 261 f.), der Aktivlegitimation der Klägerin nicht entgegen.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Die Berücksichtigung von derartigen Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung ist anerkannt und grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 7 U 111/12).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderungen (vgl. BGH, NJW 2011, 2713 f.) genügen die vorgenannten beiden Abtretungen nicht und sind daher unwirksam.
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16
    Die Berücksichtigung von derartigen Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung ist anerkannt und grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 7 U 111/12).
  • AG Aschaffenburg, 13.03.2017 - 130 C 437/16

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten

    Nach der BVSK-Honorarbefragung 2015, die insbesondere seitens des OLG München zugrunde gelegt wird (vgl. OLG München, Endurteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15, BeckRS 2016, 04574; a.A. OLG Bamberg, Urt. Vom 23.02.2017 - 1 U 63/16), liegt der Wert nur äußerst geringfügig außerhalb des für eine Schadenshöhe zwischen 3.250 - 3.500 EUR geltenden Spanne (HB V Korridor) von 458 EUR bis 499 EUR.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht