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   OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14   

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https://dejure.org/2015,40673
OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14 (https://dejure.org/2015,40673)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.02.2015 - 1 W 38/14 (https://dejure.org/2015,40673)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 1 W 38/14 (https://dejure.org/2015,40673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Anwaltlicher Gebührenanspruch bei Vertretung von Klägerin und Drittwiderbeklagtem in derselben Angelegenheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH NJW 2014, 2126; NJW 2011, 3167; OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 2 W 279/14 - juris; OLG Nürnberg MDR 2008, 352).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Ebenfalls nicht zu beanstanden und von der sofortigen Beschwerde letztlich auch nicht in Frage gestellt ist der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss, wonach eine Partei, die einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung beauftragt, der weder am Gerichtsort noch am Wohnsitz der Partei ansässig ist, die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten erstattet verlangen kann, die sich aus dem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Wohnsitz der Partei andererseits entstehen (vgl. BGH VersR 2012, 593 m. w. N.).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Danach wird eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten einer Klageforderung auf Feststellung, dass diesem die klageweise geltend gemachten Ansprüche nicht zustehen, aus Gründen der Prozessökonomie als zulässig angesehen, wenn die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Widerklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit verletzt werden (vgl. BGH NJW 2008, 2852).
  • OLG Celle, 30.12.2014 - 2 W 279/14

    Anwaltsgebühren bei Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH NJW 2014, 2126; NJW 2011, 3167; OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 2 W 279/14 - juris; OLG Nürnberg MDR 2008, 352).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2012 - 8 W 419/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähige Anwaltsgebühren bei isolierter

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    bb) Nicht zu folgen ist der von Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 8 W 219/12, NJW-RR 2013, 63), die notwendige Rechtverteidigung des Zedenten gegen die gegen ihn erhobene isolierte Drittwiderklage sei konträr zu den Rechtsverfolgungszielen der Klägerin, weshalb Klägerin und Drittwiderbeklagter "an sich" nicht durch denselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden könnten und es sich deshalb bei der Verfolgung des Klageanspruchs für die Klägerin und bei der Abwehr der negativen Feststellungsklage für den Drittwiderbeklagten nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne der §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 Satz 1 RVG handele.
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH NJW 2014, 2126; NJW 2011, 3167; OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 2 W 279/14 - juris; OLG Nürnberg MDR 2008, 352).
  • OLG Köln, 20.05.2010 - 17 W 80/10

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei Vertretung verschiedener Gegenstände für zwei

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen, etwa wenn jedem Auftraggeber ein Recht alleine zusteht oder die Auftraggeber wegen Rechten in Anspruch genommen werden, von denen jeder ganz alleine betroffen ist, was ggf. zu einer Wertaddition gemäß § 22 Abs. 1 RVG führen kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2010, Az. 17 W 80/10 - juris).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH NJW 2014, 2126; NJW 2011, 3167; OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 2 W 279/14 - juris; OLG Nürnberg MDR 2008, 352).
  • BGH, 17.12.2015 - III ZB 61/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten in

    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 24. Februar 2015 - 1 W 38/14 - wird zurückgewiesen.
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