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OLG Bamberg, 24.09.2019 - 1 Ws 475/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EuAuslfÜbk Art. 12 Abs. 2 Buchst. a, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a; IRG § 83h; StGB § 55; StPO § 116 Abs. 1, § 304 Abs. 1, § 306 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 1, § 473 Abs. 1, Abs. 4
Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren (ohne Auflagen außer Vollzug zu setzenden) Haftbefehls gegen ausgelieferte Person trotz zu beachtenden Grundsatzes der Spezialität möglich - rewis.io
Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren (ohne Auflagen außer Vollzug zu setzenden) Haftbefehls gegen ausgelieferte Person trotz zu beachtenden Grundsatzes der Spezialität möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Republik Albanien; Außervollzugsetzung; Beschwerde; dringender Tatverdacht; DNA; Europäischer Haftbefehl; Europäische Union; EU; Fluchtgefahr; Freiheitsbeschränkung; Gesamtstrafe; Härteausgleich; Haftbefehl; Kosten; molekulargenetisch; Untersuchung; nachträglich; ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15
Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.09.2019 - 1 Ws 475/19
Der Haftbefehl ist allerdings gemäß § 116 Abs. 1 StPO ohne Auflagen außer Vollzug zu setzen (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.03.2015 - 2 Ws 14/15 = StV 2015, 361 = OLGSt IRG § 83h Nr. 3).Eine unzulässige Strafverfolgung wäre jede Vollstreckung des Haftbefehls, auch in Form der Überhaft, da diese nicht nur die Anordnung von Haftvollzug unter einer aufschiebenden Bedingung beinhaltet, sondern diese schon als solche mit Grundrechtseinschränkungen verbunden ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.03.2015 - 2 Ws 14/15 m.w.N. = StV 2015, 361 = OLGSt IRG § 83h Nr. 3).
- OLG Zweibrücken, 05.04.2023 - 1 Ws 74/23
Auslieferungsrecht: Erlass und Vollzug eines weiteren nationalen Haftbefehls …
Um die Schutzwirkung des Spezialitätsgrundsatzes als eine Garantie aus dem Rahmenbeschluss zu gewährleisten, erachtet der Senat insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Rahmenbeschlusses an eine Justizbehörde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 24.11.2020 - C-510/19, juris) eine gerichtliche Entscheidung zur Vollziehbarkeit des Haftbefehls als notwendig (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.03.2015 - 2 Ws 14/15, BeckRS 2015, 6043; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 Ws 475/19, BeckRS 2019, 41178).