Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15   

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https://dejure.org/2018,19915
OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15 (https://dejure.org/2018,19915)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2018 - 5 U 99/15 (https://dejure.org/2018,19915)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 5 U 99/15 (https://dejure.org/2018,19915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 143 Abs. 1, § 254, § 278, § 767 Abs. 1 S. 3, § 768 Abs. 1 S. 1; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Mängelhaftung nach Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll

  • IWW

    BGB § 143 Abs. 1, § 254, § 278, § 767 Abs. 1 S. 3, § 768 Abs. 1 S. 1; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    BGB, VOB/B

  • rewis.io

    Mängelhaftung nach Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll

  • ra.de
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsfrist für Mängel kann im Abnahmeprotokoll verlängert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist gilt nicht gegenüber dem Bürgen!

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsfrist für Mängel kann im Abnahmeprotokoll verlängert werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • ecovis.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelgewährleistungsfrist kann im Abnahmeprotokoll verlängert werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsfrist für Mängel kann im Abnahmeprotokoll verlängert werden! (IBR 2018, 498)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Bürge eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist gegen sich gelten lassen? (IBR 2018, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Bei Zugrundelegung der insoweit maßgeblichen kundenfeindlichsten Auslegung der Vertragsbedingungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 179/10) tritt für die Zeit nach der Abnahme der Werkleistung keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ein.
  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Üblich und als Obergrenze auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt sind bis zu 10% der Auftragssumme für die Vertragserfüllungssicherheit (vgl. BGH, NJW 2011, 2125) und bis zu 5% der Abrechnungssumme für die Gewährleistungsbürgschaft (vgl. BGH, MDR 2004, 805).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 129/09

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NZBau 2010, 628).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Ist ein Fehler des Gewerkes jedoch auch auf falsche oder unterbliebene Planung zurückzuführen, haftet regelmäßig der Bauherr mit, der sich eine fehlende Planung und das Planungsverschulden seines Architekten anrechnen lassen muss (§§ 242, 254HYPERLINK "http://https/www.juris.de/r3/?docId=BJNR001950896BJNE027102377& docFormat=xsl& docPart=S", 278 BGB); der Bauherr muss sich dann an den Nachbesserungskosten beteiligen (BGH NJW 1984, 1676, 1677 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2016 - VII ZR 29/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Übersicherung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die AGB des Auftraggebers kann sich auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben (BGH ZfIR 2016, 564).
  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 120/14

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Vertragserfüllungs- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch über den Zeitraum der Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen eine überhöhte Sicherheit zu leisten hat, weil durch die Vertragserfüllungssicherheit auch Gewährleistungsansprüche abgesichert werden und es dem Auftraggeber deshalb möglich ist, die Vertragserfüllungssicherheit noch längere Zeit nach der Abnahme zu behalten (BGH, Urteil vom 23. Januar 2015 - VII ZR 120/14 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2014 - VII ZR 334/12

    Anforderungen an die Annahmeerklärung des Empfängers eines schriftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Die vom Erstgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 2014, 763) betreffe eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Üblich und als Obergrenze auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt sind bis zu 10% der Auftragssumme für die Vertragserfüllungssicherheit (vgl. BGH, NJW 2011, 2125) und bis zu 5% der Abrechnungssumme für die Gewährleistungsbürgschaft (vgl. BGH, MDR 2004, 805).
  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02

    Ersatz von infolge von Baumängeln entstandenen Mietausfällen und Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15
    Anknüpfungspunkt für die Pflichtverletzung ist die Mangelhaftigkeit der Werkleistung der Beklagten zu 1. Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung, die wie hier eine adäquatkausale Folge der Mangelhaftigkeit des hergestellten Werkes sind, können als Mangelfolgeschäden erstattet verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, Az.: VII ZR 357/02).
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