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   OLG Bamberg, 28.10.2020 - 8 U 273/19   

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https://dejure.org/2020,38126
OLG Bamberg, 28.10.2020 - 8 U 273/19 (https://dejure.org/2020,38126)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.10.2020 - 8 U 273/19 (https://dejure.org/2020,38126)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 8 U 273/19 (https://dejure.org/2020,38126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 826; StGB § 263; EG-FGV § 6, § 27 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Erwerb eines Porsche-Fahrzeugs mit einem Motor V6 EU6

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch, Vertragsschluss, Berufung, Fahrzeug, Software, Auskunft, Betrug, Kenntnis, Darlegungslast, Klage, Kilometerstand, AG, Revision, Zurechnung, nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.10.2020 - 8 U 273/19
    Bei der Anwendung von § 826 BGB ist Voraussetzung für die Zurechnung, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter der Beklagten im Sinne von § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat (vgl. hierzu insbesondere das Grundsatzurteil des BGH vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20, Rz. 29 ff.; juris).

    Um die Voraussetzungen des für § 826 BGB charakteristischen moralischen Unwerturteils als erfüllt betrachten zu können, bedarf es der Feststellung, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf den Einsatz des mit einer unzulässigen Software versehenen ... Motors in die von ihr hergestellten Porsche-Fahrzeuge von den im Hause der Beklagten verantwortlichen Personen wenn nicht von ihr selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, a.a.O., Rz. 29).

    Insoweit kann dem für die anspruchsbegründenden Umstände darlegungspflichtigen, aber außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stehenden Kläger zwar grundsätzlich eine Erleichterung seiner Darlegungslast in Form einer sekundären Darlegungslast der Beklagten zugute kommen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, a.a.O., Rz. 39).

    Es kann ergänzend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2020 (a.a.O.; Rn. 19-26) Bezug genommen werden.

    Auch hierzu wird wegen der Einzelheiten einer Begründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2020 (a.a.O., Rz. 11-16) verwiesen.

  • OLG Bamberg, 03.02.2021 - 8 U 83/20

    Keine Haftung von Porsche für von Audi entwickelten und hergestellten Dieselmotor

    Voraussetzung einer Zurechnung ist, dass ein verfassungsgemäß berufener Vertreter der Beklagten zu 2) i.S.v. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand der Anspruchsgrundlagen verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20, Rn. 29, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.10.2020, 8 U 273/19).

    Eine generelle Zurechnung von Wissen und Kenntnissen im ... Konzern bzw. unter Konzerntöchtern ist dem Deliktsrecht fremd (OLG Bamberg, Urteil vom 28.10.2020, 8 U 273/19).

    Aus Sicht des Senats ist die Beklagte zu 2) auch ihrer gegebenenfalls bestehenden sogenannten "sekundären Darlegungslast" nachgekommen, indem sie bereits erstinstanzlich eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung über die Entwicklung des Dieselmotors des Modells Porsche Macan vorgelegt hat (OLG Bamberg, Urteil vom 28.10.2020, 8 U 273/19).

    Selbst wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden (gewesen) wäre, fiele das einschlägig relevante Interesse des Klägers, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht in den Anwendungsbereich der genannten europarechtlichen Normen (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20, Rn. 11-16, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.10.2020, 8 U 273/19).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2020 - L 14 U 82/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Osnabrück vom 6. Januar 2020 - S 8 U 273/19 ER - wird als unzulässig verworfen.

    Das Sozialgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 6. Januar 2020 - S 8 U 273/19 ER - abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht seien.

  • LG Schweinfurt, 23.02.2021 - 24 O 327/20

    Kein Schadensersatz wegen Abschalteinrichtung in einem Porsche Cayenne

    Im Übrigen würde ein (unterstellt) ungenügendes bzw. unsorgfältiges Ermitteln nicht zu einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch die Beklagte zu 1) führen (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 28.10.2020 - 8 U 273/19 - BeckRS 2020, 32269).

    Soweit der Kläger auf einen (möglichen) regen Informationsaustausch und eine enge Abstimmung Bezug nimmt, ist auch das Oberlandesgericht Bamberg der Auffassung, dass Arbeitsteilung nicht den üblichen Abläufen in Konzernen widerspricht, sondern sie ist gerade essentieller Teil der Zusammenarbeit (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 28.10.2020 - 8 U 273/19 - BeckRS 2020, 32269).

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