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OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 58; FamFG § 68 Abs. 1 S. 1; BGB § 1923; VerschG § 11
Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache - rewis.io
Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache
- erbrechtsiegen.de
Amtsermittlungspflicht bei der Feststellung der Erbfolge durch Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache
- rechtsportal.de
Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof, 24.11.2022 - 50 VI 1794/22
- OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
Papierfundstellen
- FGPrax 2023, 74
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860;… Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
1) Die Entscheidung über die Nichtabhilfe nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653). - OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95
Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860;… Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5).