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   OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22   

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https://dejure.org/2022,41302
OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22 (https://dejure.org/2022,41302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.12.2022 - 7 W 39/22 (https://dejure.org/2022,41302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 7 W 39/22 (https://dejure.org/2022,41302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 58; FamFG § 68 Abs. 1 S. 1; BGB § 1923; VerschG § 11
    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

  • rewis.io

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

  • erbrechtsiegen.de

    Amtsermittlungspflicht bei der Feststellung der Erbfolge durch Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
    Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860; Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11

    Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
    1) Die Entscheidung über die Nichtabhilfe nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).
  • OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95

    Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22
    Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860; Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5).
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