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   OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19   

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https://dejure.org/2020,44332
OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19 (https://dejure.org/2020,44332)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.07.2020 - 1 U 119/19 (https://dejure.org/2020,44332)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 1 U 119/19 (https://dejure.org/2020,44332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 271 Abs. 1, § 305 Abs. 1 S. 1, § 306 Abs. 1, Abs. 2, § 307 Abs. 1 S. 1, § 308 Nr. 1, § 812 Abs. 1 S. 1; InsO § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 1
    Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung bezüglich einer Bedingung zum Beginn eines Mietvertrages über eine Solaranlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    a) § 814 BGB ist im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts nicht anwendbar, weil es sich bei dem Anspruch aus § 143 Abs. 1 InsO nicht um einen Bereicherungsanspruch handelt (BGH, Urt. v. 11.12.2008 - IX ZR 195/07, Tz. 15 f. - zitiert - wie auch sämtliche Entscheidungen im Folgenden - nach juris; Bork, NZI 2018, 1, 5).

    b) § 242 BGB hindert nur in Extremfällen die Durchsetzung des Anspruchs aus § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO (BGH, Urt. v. 11.12.2008 a.a.O., Tz. 21).

    Der Schutz des Beklagten als getäuschter Anleger reicht dafür nicht (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.2008 a.a.O., Tz. 21).

    c) Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen scheitert abgesehen davon, dass sich die Ansprüche wohl gegen die Verkäuferin und nicht gegen die Schuldnerin richten, an § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO (BGH, Urt. v. 11.12.2008 a.a.O., Tz. 7 ff.).

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    Für die Bewertung ist zwar in erster Linie die objektive Wertrelation zwischen der Leistung der Schuldnerin und der Gegenleistung des Empfängers ausschlaggebend (BGH, Urt. v. 15.09.2016 - IX ZR 250/15, Tz. 21 m.w.N.).
  • LG Schweinfurt, 18.03.2019 - 23 O 238/18

    Rückzahlung von Mietzahlungen als Forderung aus Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    Das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 18.03.2019 (23 O 238/18) wird abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse 28.755,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.04.2016 zu zahlen.
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    Aus dem streitgegenständlichen Vertrag ergibt sich zur Überzeugung des Senats nach dessen Wortlaut und unter Einbeziehung der weiteren Umstände des Vertragsschlusses nicht, dass die monatlichen Zahlungen aus einer von der Schuldnerin vereinnahmten Einspeisevergütung zu entrichten waren oder einem konkreten Anteil des Beklagten an einem von der Schuldnerin erzielten Gewinn entsprachen (zur Unentgeltlichkeit von fiktiven Gewinnausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10 -, juris).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 184/14

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    Es ist dabei auf die konkret angefochtenen Zahlungen als Erfüllungshandlungen abzustellen und zu fragen, ob diesen konkreten Zahlungen nach dem Grundgeschäft, hier also dem Vertrag vom 05.04./20.04.2012, eine ausgleichende Zuwendung gegenüber stand (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2016 - IX ZR 184/14, Tz. 13; Urt. v. 20.04.2017 - IX ZR 252/16, Tz. 11).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    Es ist dabei auf die konkret angefochtenen Zahlungen als Erfüllungshandlungen abzustellen und zu fragen, ob diesen konkreten Zahlungen nach dem Grundgeschäft, hier also dem Vertrag vom 05.04./20.04.2012, eine ausgleichende Zuwendung gegenüber stand (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2016 - IX ZR 184/14, Tz. 13; Urt. v. 20.04.2017 - IX ZR 252/16, Tz. 11).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17

    Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2020 - 1 U 119/19
    a) Eine unentgeltliche Leistung liegt im - hier bestehenden - Zwei-Personen-Verhältnis vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 05.07.2018 - IX ZR 139/17, Tz. 11).
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