Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.11.2017 - 1 U 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57313
OLG Bamberg, 30.11.2017 - 1 U 72/17 (https://dejure.org/2017,57313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.11.2017 - 1 U 72/17 (https://dejure.org/2017,57313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. November 2017 - 1 U 72/17 (https://dejure.org/2017,57313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 406 Abs. 2, § 543 Abs. 2; BGB § 121 Abs. 1
    Unzulässigkeit des gegen den Sachverständigen gerichteten Ablehnungsantrags

  • rewis.io

    Unzulässigkeit des gegen den Sachverständigen gerichteten Ablehnungsantrags

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Tinnitus wegen psychischer Fehlverarbeitung unterfällt dem Ausschluss wegen psychischer Reaktion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aschaffenburg, 26.05.2017 - 32 O 84/14

    Nachweis eines Gehörschadens in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.11.2017 - 1 U 72/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26.05.2017 (Az.: 32 O 84/14) wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26.05.2017 (Az.: 32 O 84/14) ist gemäß § 522 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.11.2017 - 1 U 72/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist, wenn sich der Ablehnungsgrund aus dem Gutachten ergibt, hier den Ausführungen des Sachverständigen im Termin, der Ablehnungsgrund unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach Kenntnis von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen (Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl., § 406 ZPO Rdnr. 7; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 406 ZPO Rdnr. 11; BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869).
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