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   OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 UF 141/18   

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https://dejure.org/2021,6640
OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 UF 141/18 (https://dejure.org/2021,6640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2021 - 9 UF 141/18 (https://dejure.org/2021,6640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2021 - 9 UF 141/18 (https://dejure.org/2021,6640)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 UF 141/18
    Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) dabei nicht ins Leere laufen zu lassen, setzt die anteilige oder vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt des minderjährigen Kindes nach ständiger Rechtsprechung des BGH zusätzlich voraus, dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde (BGH, FamRZ 2013, 1558; FamRZ 2011, 1041; FamRZ 2008, 137).

    Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil auch bei Zahlung des vollen Kindesunterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt noch verteidigen, wird eine vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für die Aufbringung des Barunterhalts zwar nur in wenigen, besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BGH, FamRZ 2013, 1558 m.w.N.).

    Wenn allerdings der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, kann es regelmäßig der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (BGH, FamRZ 2013, 1558; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 2 Rn. 434 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 UF 141/18
    Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) dabei nicht ins Leere laufen zu lassen, setzt die anteilige oder vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt des minderjährigen Kindes nach ständiger Rechtsprechung des BGH zusätzlich voraus, dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde (BGH, FamRZ 2013, 1558; FamRZ 2011, 1041; FamRZ 2008, 137).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 UF 141/18
    Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) dabei nicht ins Leere laufen zu lassen, setzt die anteilige oder vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt des minderjährigen Kindes nach ständiger Rechtsprechung des BGH zusätzlich voraus, dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde (BGH, FamRZ 2013, 1558; FamRZ 2011, 1041; FamRZ 2008, 137).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22

    Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer

    Nur dann kann es regelmäßig der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (BGH, FamRZ 2013, 1558; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 2 Rn. 434 - jeweils m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. März 2021 - 9 UF 141/18 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 15 UF 105/19 -, juris).
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