Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5382
OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23 (S) (https://dejure.org/2023,5382)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2023 - 1 OAus 1/23 (S) (https://dejure.org/2023,5382)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2023 - 1 OAus 1/23 (S) (https://dejure.org/2023,5382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,5382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    b) Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; ausf. Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) -, juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte (vgl. dazu: KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris), liegen nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Für die Ermessensausübung ist - auch unter Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten in Deutschland verfestigt sind (vgl. BT-Drucks 16/2015, S. 15).

    Hierbei ist zu bedenken, dass die Bindungen an Deutschland bei - wie im vorliegenden Fall - drohender Strafvollstreckung im Heimatstaat des Verfolgten besonderer Ausprägung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.; Schmidt StraFo 2007, 7, 10).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    b) Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; ausf. Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).

    bb) Ferner setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden kann, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12 -, jew. zit. n. juris).

  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    bb) Ferner setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden kann, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Köln, 31.08.2009 - 6 AuslA 41/09

    Bewilligung der Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Dabei ist anzunehmen, dass im Falle einer Vollstreckung im Herkunftsstaat von vornherein keine der Resozialisierung entgegenstehenden sprachlichen und kulturellen Probleme bestehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2009, 6 AuslA 41/09 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    b) Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; ausf. Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - Ausl 3/08

    Schwerwiegende Erkrankung - hier: epileptische Krampfanfälle - als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Dieser Umstand relativiert die Bedeutung der Bindungen des Verfolgten an Deutschland (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 - zit. n. juris).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Die Bewilligungsbehörde darf beispielsweise die Situation eines nach langjährigem Aufenthalt beruflich und gesellschaftlich fest integrierten Verfolgten ohne Ermessensfehler anders beurteilen als diejenige eines Ausländers, der - und sei es auch als Freizügigkeit genießender EU-Bürger (vgl. dazu OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 2007, 613) - mit geringerer sozialer und wirtschaftlicher Integration hier lebt.
  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Der Verfolgte war strafmündig, so dass § 19 StGB in Verbindung mit dem Schuldprinzip nach Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG der Auslieferung nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.  Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25-06 (313/06), BeckRS 2007, 03177).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht