Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7764
OLG Brandenburg, 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) (https://dejure.org/2020,7764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) (https://dejure.org/2020,7764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) (https://dejure.org/2020,7764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Absendung eines Kündigungsschreibens durch Versicherer belegt keinen Zugang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    PflVG § 6 Abs. 1 ; PflVG § 6 Abs. 2 ; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das PflVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das PflVG; Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2009, 1 Ss 13/09; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2005, 1 Ss 107/04; Senatsbeschluss vom 03. November 2005, 1 Ss 89/05) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. OLG Dresden StV 2016, 803; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Hamm NStZ 2011, 42; OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; BayObLG in StV 1993, 572; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Ss 37/03, zit. nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. August 2008, 31 Ss 20/08, zit. nach juris).

    Denn der Begriff "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO hatte ursprünglich seinen einzigen Bezugspunkt in § 312 StPO und ist dementsprechend im Sinne von "statthaft" auszulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2009 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2005, a.a.O.; OLG Celle a.a.O. m.w.N.).

  • BayObLG, 20.10.1983 - RReg. 1 St 146/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20
    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG VRS 102, 128 ff.; OLG Köln VRS 73, 153; BayObLG VRS 66, 34 ff., jeweils m.w.N.).

    Im Strafverfahren, in dem die Rechtsgrundsätze über den Beweis des ersten Anscheins unanwendbar sind, können an die Beweisführung zu Lasten des Angeklagten keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG VRS 66, 34, 35; OLG Düsseldorf VRS 71, 73 ff.; KG a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).

  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20
    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    In den Fällen, in denen eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 313 Abs. 1 S. 2 StPO der Zulassung bedürfte, ist eine Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO (vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen) nach nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung immer, d.h. auch ohne vorherige Berufungszulassung, zulässig (BayObLG MDR 1993, 1228; KG Berlin, Beschl. v. 27.04.2009 - (3) 1 Ss 90/09 (39/09) - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) - juris; OLG Bremen, Beschl. v. 29.09.2008 - Ss 23/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.08.2008 - 31 Ss 20/08 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 - juris; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Hamm NJW 2003, 2386, 2387; OLG Hamm NStZ 2011, 42, 43; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.04.2011 - 1 Ss 54/11 - juris; OLG Zweibrücken MDR 1994, 502; a.A. lediglich: OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 RVs 19/20 = BeckRS 2020, 6915) Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (BGH, Beschl. v. 25.01.1995 - 2 StR 456/94 - juris, dort Rdn. 9) Gegen die Auffassung, man müsse in der vorliegenden Konstellation die Sache zunächst dem Landgericht zwecks Entscheidung über die Zulassung der Berufung vorlegen, spricht schon, dass der Nebenkläger im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel abschließend als Revision bezeichnet hat.
  • KG, 22.06.2021 - 3 Ss 30/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei Verstoß gegen das PflVG

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
  • KG, 22.06.2021 - 161 Ss 74/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Verstoß gegen das

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht