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   OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19   

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https://dejure.org/2021,17743
OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19 (https://dejure.org/2021,17743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2021 - 6 U 90/19 (https://dejure.org/2021,17743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 6 U 90/19 (https://dejure.org/2021,17743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Pkw gegen den Verfasser einer gutachterlichen Bewertung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Pkw gegen den Verfasser einer gutachterlichen Bewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Die Aufnahme des streitgegenständlichen Prüfberichts als "Gebrauchtwagen-Gutachten" in die Vertragsurkunde selbst spricht hier aber klar dafür, dass die Vertragsparteien den im Kaufvertrag ausdrücklich offengelegten und sogar durch Fettdruck hervorgehobenen Vorschaden als mit dem Ergebnis des "Gebrauchtwagen-Checks" zutreffend beschrieben und daher auch nach seinem angeblichen Umfang als Beschaffenheitsmerkmal vereinbart ansehen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, juris Rn. 18).

    Denn ist eine bestimmte Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ausdrücklich oder konkludent und daneben ein - wie hier - pauschaler Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart, gilt dieser Haftungsausschluss gerade nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für etwaige andere Mängel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie Satz 3 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, juris Rn. 23; Palandt/Weidenkaff, BGB, 80. Auflage, § 444 Rn. 8).

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Schließlich muss der betreffende Dritte für die Anwendung der Grundsätze eines Schadensersatzanspruches aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausnahmsweise schutzbedürftig sein, wovon grundsätzlich auszugehen ist, wenn ihm ein anderer und im Wesentlichen Inhaltsgleicher Anspruch gegen keine andere Person zusteht (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, juris Rn. 19 und vom 20. April 2004 - X ZR 250/02, juris Rn. 12 ff.; eingehend zur Entwicklung: BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 170 ff.).

    Nach diesen Grundsätzen kann dem Käufer einer Sache aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter grundsätzlich dann ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn sich das vom Verkäufer zur Kaufsache eingeholte Wertgutachten eines Sachverständigen als fehlerhaft erweist und auch die übrigen - vorstehend bereits dargelegten - Voraussetzungen aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 356/09, juris Rn. 11 und vom 20. April 2004 - X ZR 250/02, juris Rn. 14).

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Schließlich muss der betreffende Dritte für die Anwendung der Grundsätze eines Schadensersatzanspruches aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausnahmsweise schutzbedürftig sein, wovon grundsätzlich auszugehen ist, wenn ihm ein anderer und im Wesentlichen Inhaltsgleicher Anspruch gegen keine andere Person zusteht (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, juris Rn. 19 und vom 20. April 2004 - X ZR 250/02, juris Rn. 12 ff.; eingehend zur Entwicklung: BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 170 ff.).

    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zukämen (BGH, Urteile vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 346/09, juris Rn. 10 ff. vom 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630 und vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173 f.).

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zukämen (BGH, Urteile vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 346/09, juris Rn. 10 ff. vom 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630 und vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173 f.).

    Mit der ausdrücklichen Bezugnahme auf das "Gebrauchtwagen-Gutachten" im Kaufvertrag (vgl. Anlagen K1/K2, Bl. 16 f. d.A.) und der unmittelbar vorhergehenden Verweisung auf dieses zur Erläuterung des im Kaufvertrag offengelegten Vorschadens war das von dem Verkäufer angenommene Kaufangebot des Klägers auf den Erwerb eines Fahrzeugs mit den dadurch beschriebenen Eigenschaften gerichtet, das heißt auf ein Fahrzeug mit einem angeblich geringfügigen und insoweit nur mangelhaft ausgebesserten Vorschaden, wie er in dem "Gebrauchtwagen-Check" beschrieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 346/09, juris Rn. 12).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zukämen (BGH, Urteile vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 346/09, juris Rn. 10 ff. vom 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630 und vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173 f.).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Schließlich muss der betreffende Dritte für die Anwendung der Grundsätze eines Schadensersatzanspruches aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausnahmsweise schutzbedürftig sein, wovon grundsätzlich auszugehen ist, wenn ihm ein anderer und im Wesentlichen Inhaltsgleicher Anspruch gegen keine andere Person zusteht (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, juris Rn. 19 und vom 20. April 2004 - X ZR 250/02, juris Rn. 12 ff.; eingehend zur Entwicklung: BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 170 ff.).
  • BGH, 02.11.2010 - VIII ZR 287/09

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
    Es liegt daher kein Fall vor, in dem der Verkäufer zum Nichtvorliegen eines erheblichen Vorschadens lediglich erklärt hat, eine Angabe des Vorbesitzers wiederzugeben, wobei es sich regelmäßig nur um eine unverbindliche Wissenserklärung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2010 - VIII ZR 287/09, juris Rn. 4: "soweit bekannt"), sondern es wurde im Streitfall auf ein dem Kauffahrzeug beigefügtes und zeitnah zum Verkaufszeitpunkt eingeholtes Gutachten verwiesen, das von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wurde.
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