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OLG Brandenburg, 01.09.2016 - 13 UF 59/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 16.03.2016 - 18 F 66/15
- OLG Brandenburg, 01.09.2016 - 13 UF 59/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.09.2016 - 13 UF 59/16
Die Vermutung des fehlenden Verschuldens in § 233 Satz 2 ZPO kann nur dann zugunsten eines Rechtsanwalts eingreifen, wenn die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat; sie versagt, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2012, 1287, Rn. 9 m.w.N.).Daher kann es auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2012, 1287, Rn. 9 m.w.N.).