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   OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20   

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OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20 (https://dejure.org/2021,51820)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2021 - 13 UF 166/20 (https://dejure.org/2021,51820)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 13 UF 166/20 (https://dejure.org/2021,51820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt; Anrechenbarkeit des vollen Kindergeldes mit Eintritt der Volljährigkeit keine Erfüllung titulierten Unterhalts; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17

    Verwirkung des Anspruchs auf Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Durch Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 18.07.2017 - 6 F 646/15 - (Bl. 12) in Verbindung mit der Entscheidung des Senats vom 14.04.2020 - 13 UF 128/17- (Bl. 37) wurde dieser Titel für den - hier nicht verfahrensgegenständlichen - Zeitraum von Oktober 2015 bis November 2015 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller zur Zahlung von 105 % des Mindestunterhalts verpflichtet war.

    Der Antragsteller ist aufgrund der Entscheidung des Senats vom 14.04.2020 - 13 UF 128/17 - (Bl. 37) und des Beschlusses des Amtsgerichts Zossen vom 18.07.2017 (Bl. 12) seiner am 06.10.2000 geborenen Tochter P... W... ab Dezember 2015 zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhalts in Höhe von 110 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des anrechenbaren Kindergelds verpflichtet, was im Jahr 2016 einem Zahlbetrag von monatlich 400,- EUR und in 2017 von monatlich 410,- EUR entsprach.

    Vollstreckungsabwehr kann gegenüber einem Unterhaltstitel in zulässiger Weise nur mit Umständen begründet werden, die sich gegen die Vollstreckbarkeit richten, wozu die anteilige Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils und eine eigene Erwerbsobliegenheit des Titelgläubigers nicht zählen (BGH FamRZ 2011, 1041; Senat, Beschluss vom 14.04.2020, 13 UF 128/17; Klinkhammer in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 2 Rn. 478; Schmitz in Wendl/Dose, a. a. O., § 10 Rn. 152 ff.).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Vollstreckungsabwehr kann gegenüber einem Unterhaltstitel in zulässiger Weise nur mit Umständen begründet werden, die sich gegen die Vollstreckbarkeit richten, wozu die anteilige Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils und eine eigene Erwerbsobliegenheit des Titelgläubigers nicht zählen (BGH FamRZ 2011, 1041; Senat, Beschluss vom 14.04.2020, 13 UF 128/17; Klinkhammer in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 2 Rn. 478; Schmitz in Wendl/Dose, a. a. O., § 10 Rn. 152 ff.).

    Die Anrechenbarkeit des vollen Kindergelds mit Eintritt der Volljährigkeit führt nicht zur Erfüllung des titulierten Unterhalts (BGH FamRZ 2011, 1041; Senat, a. a. O.; Schmitz in Wendl/Dose a. a. O. § 10 Rn. 154).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Der - hier allein in Betracht kommende - Verwirkungsgrund der schweren Verfehlung setzt einen vorsätzlichen und schuldhaften Verstoß des Unterhaltsberechtigten gegen gewichtige, ihm auferlegte Pflichten und/oder Rechte des Unterhaltspflichtigen selbst voraus (BGH FamRZ 2010, 1888).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Jedem jungen Menschen ist grundsätzlich zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellungen über den gewählten Beruf hat oder mit der Ausbildung aus anderen Gründen nicht klarkommt (OLG Jena, NJOZ 2005, 2967; Wendtland in BeckOGK BGB, a. a. O. § 1610 BGB Rn. 74).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15

    Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Gegenüber einem auf die Volljährigkeit des Berechtigten gestützten Abänderungsbegehren eines Unterhaltsverpflichteten, der aufgrund eines Unterhaltstitels zur Zahlung von Tabellenminderjährigenunterhalt verpflichtet ist, ist der Berechtigte umfassend für das Fortbestehen seiner Bedürftigkeit und den Haftungsanteil des Verpflichteten, mithin für den Fortbestand des unbegrenzt titulierten Minderjährigenunterhalt darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ 2017, 370; Wendtland in BeckOGK BGB, a. a. O. § 1610 BGB Rn. 208; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020 § 238 Rn. 14, 90; Schmitz in Wendl/Dose, a. a. O. § 10 Rn. 247).
  • BGH, 15.04.1977 - IV ZR 125/76

    Ergänzende Auslegung eines Scheidungsfolgenvergleichs bei nachträglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Die vom Antragsteller im hiesigen Verfahren herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.1977 (IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461) betrifft eine andere Fallkonstellation, in deren Folge - ausnahmsweise nach ergänzender Auslegung eines von den Verfahrensbeteiligten geschlossenen Vergleichs - eine Erfüllung des Unterhaltsanspruchs durch den Kindergeldbezug anerkannt wurde.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Da ein Elternteil aber höchstens den Unterhalt zu leisten hat, der sich bei Zugrundelegung seiner alleinigen Barunterhaltspflicht aus der Tabelle ergeben würde (BGH FamRZ 2006, 99; Klinkhammer in Wendl/Dose a. a. O. § 2 Rn. 523), besteht vorliegend bei einem Tabellenunterhalt nach der 4. Einkommensgruppe der DT eine Unterhaltspflicht des Antragstellers nur in Höhe von 404,- EUR (4. Altersstufe der 4. Einkommensgruppe der DT abzüglich des vollen Kindergelds).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Eltern schulden im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihren Kindern nach § 1610 Abs. 2 BGB eine optimale begabungsbezogene Berufsausbildung, mithin eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes am besten entspricht (BGH NJW-RR 2000, 593).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03

    Zur Frage der Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes bei langer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Das Unterlassen der Mitteilung eines Schulabbruchs eines Volljährigen gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil kann eine vorsätzliche schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB darstellen mit der Folge einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs, wenn dieses Unterlassen den Unterhaltsverpflichteten dazu veranlasst hat, den zuvor gezahlten Unterhalt weiterhin an das Kind zu zahlen, obwohl er dazu nicht mehr verpflichtet war, und das Kind davon ausgehen musste, der Unterhaltsverpflichtete hätte zu Recht seine weiteren Zahlungen eingestellt, wenn er rechtzeitig über den Schulabbruch in Kenntnis gesetzt worden wäre (OLG Köln, FamRZ 2005, 301; Reinken a. a. O. § 1611 BGB Rn. 4).
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20
    Wegen des Gegenseitigkeitsprinzips (§ 1618 a BGB) steht dem Anspruch des Kindes auf Finanzierung einer seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechende Berufsausbildung durch seine Eltern aber die Obliegenheit gegenüber, die Ausbildung mit Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit in angemessener Zeit zu beenden (BGH NJW 1998, 1555; OLG Karlsruhe NJW 2012 1599; Wendtland in BeckOGK BGB, a. a. O. § 1610 BGB Rn. 70).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 2 WF 174/11

    Pause von zwei Monaten zwischen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

  • OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
  • OLG Brandenburg, 03.03.2023 - 13 UF 56/22

    Barunterhalt für minderjährige Kinder durch den getrenntlebenden Vater;

    Den Unterhaltspflichtigen trifft zur Sicherung des Mindestunterhalts eine Obliegenheit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Umfang von 48 Wochenstunden entsprechend §§ 3, 9 ArbZG (Senat, B. v. 01.12.2021 13 UF 166/20; B. v. 12.10.2021, 13 UF 64/18; B. v. 08.01.2021, 13 UF 92/18, juris; BeckOGK/Wendtland § 1610 BGB Rn. 43.1).
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