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   OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20 (S)   

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https://dejure.org/2021,5978
OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20 (S) (https://dejure.org/2021,5978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 1 AR 26/20 (S) (https://dejure.org/2021,5978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 1 AR 26/20 (S) (https://dejure.org/2021,5978)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Hierbei sind die subjektiven Belange des Verfolgten zwar angemessen zu berücksichtigen; es gibt im Falle einer zulässigen Auslieferung jedoch keinen Anspruch des Verfolgten auf Nichtauslieferung; grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015, (1) 53 AuslA 18/15 (6/15); Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015, (1) 53 AuslA 11/13 (6/13); Senatsbeschluss vom 28. August 2013, (1) 53 AuslA 31/13, 32/13 (17/13); Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, 1 AuslA 26/10; KG, Beschluss vom 10. Januar 2013, 4 AuslA 216/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 28. August 2012, 4 AuslA 205/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris; KG NJW 2010, 3177; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376, 377).

    Hierbei sind die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen sowie die deutschen Sprachkenntnisse des Verfolgten zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zitiert nach Juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass die Bindungen an Deutschland bei drohender Strafvollstreckung im Heimatstaat des Verfolgten besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (KG NJW 2010, 3177 m.w.N.).

  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland würde voraussetzen, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012 - 1 Ausl 26/12).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Hierbei sind die subjektiven Belange des Verfolgten zwar angemessen zu berücksichtigen; es gibt im Falle einer zulässigen Auslieferung jedoch keinen Anspruch des Verfolgten auf Nichtauslieferung; grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015, (1) 53 AuslA 18/15 (6/15); Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015, (1) 53 AuslA 11/13 (6/13); Senatsbeschluss vom 28. August 2013, (1) 53 AuslA 31/13, 32/13 (17/13); Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, 1 AuslA 26/10; KG, Beschluss vom 10. Januar 2013, 4 AuslA 216/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 28. August 2012, 4 AuslA 205/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris; KG NJW 2010, 3177; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376, 377).
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeistands sind die Sprachkenntnisse des Verfolgten bei der Entscheidung zu berücksichtigen, da massive Sprachdefizite die Chancen auf eine Resozialisierung im deutschen Strafvollzug schmälern können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015-1 Ausl 6/15 -, juris, Rn. 16).
  • OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11

    Auslieferung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11, zit. nach Juris, dort Rdnr. 8; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Köln, 31.08.2009 - 6 AuslA 41/09

    Bewilligung der Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Dabei ist anzunehmen, dass im Falle einer Vollstreckung im Herkunftsstaat von vornherein keine der Resozialisierung entgegenstehenden sprachlichen und kulturellen Probleme bestehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2009, 6 AuslA 41/09, zit. n. juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland würde voraussetzen, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012 - 1 Ausl 26/12).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19

    Wegen Justizreform: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    (2.) Anlass zu einer abweichenden Entscheidung gibt auch nicht der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 17. Februar 2020 (Ausl 301 AR 156/19, zit. n. juris), das in dem von ihm zu entscheidenden Fall vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung weitere Sachaufklärung für erforderlich erachtet hat.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Ein generelles Auslieferungshindernis käme insoweit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 (C-216/18 PPU) nur dann in Betracht, wenn der Europäische Rat unter den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 EUV eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Grundsätze wie derjenigen, die der Rechtsstaatlichkeit inhärent sind, feststellt.
  • KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Dies ist dann der Fall, wenn nach einer konkreten und genauen Prüfung des Einzelfalls festgestellt wird, dass es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass der Verfolgte nach seiner Übergabe an den ersuchenden Staat einer Gefahr der Beeinträchtigung seines Grundrechts auf ein unabhängiges Gericht und seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) ausgesetzt sein wird (vgl. EuGH aaO., Rn. 73; ausf. KG, Beschluss vom 3. April 2020, (4) 151 AuslA 201/19 (234/19), zit. n. juris, dort Rn. 13 f.).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-354/20

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

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