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   OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19   

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https://dejure.org/2021,8041
OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwischen Online-Shop und Logistikunternehmen besteht kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG und § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Händler und reines Logistik-Unternehmen stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen unterbliebener Altersprüfung beim Versand von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Das setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 41 mwN).

    Entgegen der Auffassung des Klägers reicht es dafür nicht aus, dass er durch die angegriffene Logistiktätigkeit der Beklagten in seinem eigenen Marktstreben "irgendwie betroffen" ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 25).

    Entscheidend ist, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger und aufmerksamer Durchschnittsverbraucher eine Substitution ernsthaft in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; Köhler, aaO, UWG § 2 Rn. 108a).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Nach der Rechtsprechung sind auch die Beschränkungen des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG Marktverhaltensregelungen (so noch zu § 4 Nr. 11 UWG a.F. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04, juris Rn. 35).

    Eine Gehilfenstellung setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (siehe zu § 4 Nr. 11 UWG a.F. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04, juris Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 07.08.2014 - 6 U 54/14

    Wettbewerbsverstoß durch Versand von jugendgefährdenden Bildträgern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Die Bestimmung ist demnach so verstehen, dass ein Versandhandel - entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch - nur dann im Sinne dieses Gesetzes vorliegt, wenn es sowohl beim Erwerbsvorgang an einem zur Altersprüfung tauglichen persönlichen Kontakt zum Käufer fehlt als auch an geeigneten technischen Vorkehrungen zur sicheren Vermeidung des Versands an Minderjährige (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.2014 - 6 U 54/14, juris Rn. 22; OLG München, Urteil vom 29.07.2004 - 29 U 2745/04, juris).

    (5) Im Einklang mit dieser Beurteilung hat im Übrigen das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Tätigkeit eines Logistikunternehmens, das ihm Rahmen eines "Fullfillment-Services" jugendgefährdende Waren ohne Altersverifikationsverfahren an Kunden ausgeliefert hat, als eine Handlung angesehen, die dem Verkäufer selbst anzulasten ist, denn " er hat diese Unternehmen mit dem Versand seiner Waren beauftragt " (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.2014 - 6 U 54/14, juris Rn. 23).

  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Das setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 41 mwN).

    bb) Bei der im Streitfall vom Kläger bestellten Ware - einem Verdampferkopf - handelt es sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch um ein § 10 Abs. 4 JuSchG unterfallendes Produkt, denn ein Verdampferkopf ist ein "Behältnis" für die danach erfassten E-Zigaretten, namentlich für den aus Flüssigkeiten ("Liquids") herzustellenden Dampf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 2; Nomos-BR/Liesching JuSchG, 1. Auflage, JuSchG § 10 Rn. 4).

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Zu den unerlaubten Handlungen zählen auch Wettbewerbsverstöße (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, juris Rn. 16 mwN), wobei im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung weder die Zulässigkeit noch die Begründetheit der Klage zu prüfen ist, sondern nur die auf den jeweiligen Mitgliedsstaat bezogenen Anknüpfungspunkte von Amts wegen zu ermitteln sind, die eine Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO rechtfertigen.

    Erfolgsort ist der Ort, an dem ein Ereignis eingetreten sein kann, das geeignet ist, eine Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, auszulösen (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2020 - 6 U 127/19, juris Rn. 30 f. mwN).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15, juris Rn. 16).

    Es ergibt sich insoweit kein unmittelbares Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15, juris Rn. 19).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Es genügt dabei nicht, dass die Norm ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder das Interesse Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urteile vom 29.06.2006 - I ZR 171/03, juris Rn. 12 und vom 01.12.2016 - I ZR 143/15, juris Rn. 19).
  • LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19

    Versandhandel mit alkoholischen Getränken, Jugendschutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Gleiches gilt für die in § 9 JuSchG geregelte Abgabe von Alkohol an Jugendliche (OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06, BeckRS 2006, 14397; LG Bochum, MMR 2019, 332 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 4 U 83/06

    Werbung für "Alcopops" in Pulverform im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Gleiches gilt für die in § 9 JuSchG geregelte Abgabe von Alkohol an Jugendliche (OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06, BeckRS 2006, 14397; LG Bochum, MMR 2019, 332 Rn. 19).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Es genügt dabei nicht, dass die Norm ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder das Interesse Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urteile vom 29.06.2006 - I ZR 171/03, juris Rn. 12 und vom 01.12.2016 - I ZR 143/15, juris Rn. 19).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

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