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OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 13 WF 194/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Verfahrenskostenhilfe für Beschwerdeverfahren - regelmäßige Mutwilligkeit des Rechtsmit-telgegners bei beabsichtigter Verteidigung gegen unzulässiges oder unbegründetes Rechtsmittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Senftenberg, 29.05.2018 - 32 F 128/17
- OLG Brandenburg, 07.11.2018 - 13 WF 194/18
- OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 13 WF 194/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 13 WF 194/18
Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).