Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13266
OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98 (https://dejure.org/1999,13266)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.1999 - 7 U 55/98 (https://dejure.org/1999,13266)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 7 U 55/98 (https://dejure.org/1999,13266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • OLG Brandenburg PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 44; VVG § 45; AKB § 7
    Kollusives Zusammenwirken des Agenten und des VN bei unrichtiger Schadensanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 204/91

    Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung neben Frachtführerhaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
    Es liegt mithin kein vom Versicherungsagenten ausgefülltes Formular vor, so daß die Rechtsprechung des BGH, nach der es Sache des Versicherers ist, die Behauptung des Versicherungsnehmes zu widerlegen, daß dieser den Agenten mündlich zutreffend informiert, dieser die Angaben aber unrichtig schriftlich umgesetzt habe, nicht einschlägig ist (BGHZ 107, 322; NJW 1993, 2808).

    Auch in diesem Falle wäre aber die Beklagte leistungsfrei (BGH NJW 1993, 2808).

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
    Nur in diesem Falle könnte die Beklagte, wenn von einer Folgenlosigkeit der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung auszugehen wäre, gleichwohl zur Leistung verpflichtet sein (BGH VersR 1984, 228).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.1994 - 5 U 236/94

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben zur Schlüsselanzahl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
    Auf die wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Fragen sind die Versicherer unbedingt angewiesen (so zutreffend OLG Saarbrücken NZV 1994, 485).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
    Es liegt mithin kein vom Versicherungsagenten ausgefülltes Formular vor, so daß die Rechtsprechung des BGH, nach der es Sache des Versicherers ist, die Behauptung des Versicherungsnehmes zu widerlegen, daß dieser den Agenten mündlich zutreffend informiert, dieser die Angaben aber unrichtig schriftlich umgesetzt habe, nicht einschlägig ist (BGHZ 107, 322; NJW 1993, 2808).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97

    Dritthaftung des Tierarztes aus fehlerhafter Pferdekaufuntersuchung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
    Die Beklagte hat dem Kläger unmittelbar über der Unterschriftenleiste des von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Schadenmeldeformulars auch die nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 1998, 601) erforderliche Belehrung erteilt, daß bewußt wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, selbst wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht.
  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01

    Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmer für unrichtige Information durch den

    Aus diesen Gründen kann auch der Schaden der Versicherung nicht verneint werden (OLG Brandenburg VersR 2000, 354).
  • LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 696/00

    Prinzessin Caroline ./. Bunte

    In dem Verfahren 324 O 505/97 (= 7 U 55/98) wurde die Beklagte zur Zahlung von DM 50.000,00 wegen zwei Verletzungen (eine Fotoveröffentlichung, welches die Klägerin ohne Haare zeigt, sowie einer Wortberichterstattung über einen Saunabesuch) verurteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht