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   OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20   

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https://dejure.org/2022,6418
OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20 (https://dejure.org/2022,6418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2022 - 12 U 194/20 (https://dejure.org/2022,6418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2022 - 12 U 194/20 (https://dejure.org/2022,6418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Berücksichtigung von Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abgrenzung von Vorschäden an einem Fahrzeug; Merkantiler Minderwert eines Fahrzeugs (vorliegend verneint)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Saarbrücken, 02.05.2014 - 13 S 198/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anrechnung der nach fiktiver

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Auch kann eine Kürzung über den Grundsatz "neu für alt" gerechtfertigt sein, soweit die Reparatur des Zweitschadens zugleich zur Behebung eines unreparierten bzw. unvollständig reparierten, abgrenzbaren Erstschadens führt (LG Saarbrücken NZV 2015, S. 83; Hentschel/König/Dauer, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, in dem sich das Fahrzeug vor der Beschädigung durch den streitigen Unfall befand (OLG Köln, Urteil vom 27.12.2018, Az. 16 U 118/18, veröffentlicht in juris; OLG Düsseldorf DAR 2006, S. 324; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 25.10.2007, Az. 12 U 131/06; veröffentlicht etwa in ZfS 2008, S. 107).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits vorhanden waren, wozu er im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, a. a. O. und SchadPrax 2011, S. 187; KG DAR 2016, S. 461; RuS 2015, S. 571; NZV 2010, S. 348; so auch der Senat in der Entscheidung vom 17.03.2005, Az. 12 U 163/04, veröffentlicht etwa in SchadPrax 2005, S. 413).
  • OLG Köln, 27.12.2018 - 16 U 118/18

    Umfang der Schadensersatzpflicht hinsichtlich kompatibler Vorschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, in dem sich das Fahrzeug vor der Beschädigung durch den streitigen Unfall befand (OLG Köln, Urteil vom 27.12.2018, Az. 16 U 118/18, veröffentlicht in juris; OLG Düsseldorf DAR 2006, S. 324; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 25.10.2007, Az. 12 U 131/06; veröffentlicht etwa in ZfS 2008, S. 107).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Eine Erstattungspflicht besteht indes dann, wenn der Zweitschaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 46. Aufl., § 12 StVG, Rn. 6a; so auch der Senat in der Entscheidung vom 19.11.2009, Az. 12 U 110/09, veröffentlicht in juris).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 12 U 163/04

    Zur Beweisführung bei Geltendmachung eines Schadensersatzes bei vorhandenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits vorhanden waren, wozu er im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, a. a. O. und SchadPrax 2011, S. 187; KG DAR 2016, S. 461; RuS 2015, S. 571; NZV 2010, S. 348; so auch der Senat in der Entscheidung vom 17.03.2005, Az. 12 U 163/04, veröffentlicht etwa in SchadPrax 2005, S. 413).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20
    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbarer Vorschaden durch welche konkreten Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (BGH VersR 2020, S. 441; KG, a. a. O.).
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