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   OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20   

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https://dejure.org/2021,17741
OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20 (https://dejure.org/2021,17741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2021 - 13 UF 15/20 (https://dejure.org/2021,17741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 13 UF 15/20 (https://dejure.org/2021,17741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05

    Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 ,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Bremen, 08.12.2020 - 5 UF 66/20

    Negative Kindeswohlprüfung bei einer Sorgerechtsübertragung auf den anderen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Die Sorgeübertragung auf den anderen Elternteil stellt nach der gesetzlichen Konzeption den Regelfall dar, so dass grundsätzlich anzunehmen ist, dass die Übertragung dem Kindeswohl entspricht, sofern ihr nicht konkrete Umstände - bloße Zweifel genügen hingegen nicht - entgegenstehen (Hanseat. OLG, NJW-RR 2021, 69).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05

    Erlangung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    § 1626 b Abs. 3 BGB stellt zwar nicht ausdrücklich auf eine Sorgerechtsentziehung gemäß § 1666 BGB ab, ist aber auf derartige Fälle entsprechend anwendbar (BGH FamRZ 2005, 1469; Osthold in BeckOGK BGB, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand 15.03.2021 § 1626 b Rn. 32).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05

    Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79, 81), wobei es auf die Frage, ob die Eltern ein Schuldvorwurf trifft, nicht ankommt.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
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