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   OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99   

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OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,88)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,88)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 6 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,88)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Privatisierung des Berlin-Brandenburg-Flughafens im "Präqualifikations- und Verhandlungsverfahren"; Ausschreibungsverfahren zur Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH ; Ausbau und Betrieb des Flughafens Berlin Schönefeld zum Flughafen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Vergabeverordnung (RA Rolf Kemper; NJ 2001, 403)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 149 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1142
  • NVwZ 2001, 10 (Ls.)
  • NZBau 2000, 39
  • BB 1999, 1940
  • DB 1999, 1793
  • BauR 1999, 1175
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909), und zwar auch dann, wenn die Umsetzung der Richtlinie noch nicht erfolgt ist oder aber die zur Umsetzung ergangene nationale Vorschrift die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt (Klein, a.a.O.; vgl. auch Zuleeg, Groeben/Thiesing/Ehlermann, EU-/EG-Vertrag, Rn. 6 zu Art. 5).

    Die richtlinienkonforme Auslegung wird also durch die nationalen Auslegungsregeln begrenzt (EuGH "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909; "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3987; zusammenfassend Jarass, Richtlinienkonforme bzw. EG-rechtskonforme Auslegung nationalen Rechts, EuR 1991, 211/217).

    Die Entscheidung darüber, was die nationalen Auslegungsregeln zulassen, liegt allein in der Kompetenz der nationalen Gerichte bzw. Rechtsanwender (EuGH "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909; "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; Jarass, a.a.O.).

  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    So ist ein mitgliedstaatliches Gericht verpflichtet, die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie vorzunehmen, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 III EGV nachzukommen (ständige Rechtsprechung des EuGH, Rs. C-91/92 "Dori", Slg.1994 I, 3325/3357; Rs. C-334/92 "Wagner Miret", Slg. 1993 I, 6911/6932; Rs. C-106/89 " Marleasing", Slg. 1990 I, 4135/4159; Rs. 31/87 "Beentjes", Slg. 1988, 4635/4662; Rs. 80/86 "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3986 f.; Rs. 222/84 "Johnston", Slg. 1986, 1651/1690 f.; Rs. 79/83 "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; Rs. …

    Die richtlinienkonforme Auslegung wird also durch die nationalen Auslegungsregeln begrenzt (EuGH "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909; "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3987; zusammenfassend Jarass, Richtlinienkonforme bzw. EG-rechtskonforme Auslegung nationalen Rechts, EuR 1991, 211/217).

    Die Entscheidung darüber, was die nationalen Auslegungsregeln zulassen, liegt allein in der Kompetenz der nationalen Gerichte bzw. Rechtsanwender (EuGH "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909; "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; Jarass, a.a.O.).

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    So ist ein mitgliedstaatliches Gericht verpflichtet, die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie vorzunehmen, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 III EGV nachzukommen (ständige Rechtsprechung des EuGH, Rs. C-91/92 "Dori", Slg.1994 I, 3325/3357; Rs. C-334/92 "Wagner Miret", Slg. 1993 I, 6911/6932; Rs. C-106/89 " Marleasing", Slg. 1990 I, 4135/4159; Rs. 31/87 "Beentjes", Slg. 1988, 4635/4662; Rs. 80/86 "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3986 f.; Rs. 222/84 "Johnston", Slg. 1986, 1651/1690 f.; Rs. 79/83 "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; Rs. …

    Die richtlinienkonforme Auslegung wird also durch die nationalen Auslegungsregeln begrenzt (EuGH "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1891/1909; "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3987; zusammenfassend Jarass, Richtlinienkonforme bzw. EG-rechtskonforme Auslegung nationalen Rechts, EuR 1991, 211/217).

  • BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82

    Verstoß gegen zwingende Vergabevorschriften durch betrügerische Manipulationen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    Der Beamte dürfe eine Entscheidung in einer solchen Sache weder selbst treffen noch - auch das sei Inhalt des gesetzlichen Ausschlußgrundes - nur vorbereiten (BVerwG ZBR 1983, 244/245).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    So ist ein mitgliedstaatliches Gericht verpflichtet, die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie vorzunehmen, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 III EGV nachzukommen (ständige Rechtsprechung des EuGH, Rs. C-91/92 "Dori", Slg.1994 I, 3325/3357; Rs. C-334/92 "Wagner Miret", Slg. 1993 I, 6911/6932; Rs. C-106/89 " Marleasing", Slg. 1990 I, 4135/4159; Rs. 31/87 "Beentjes", Slg. 1988, 4635/4662; Rs. 80/86 "Kolpinghuis Nijmegen", Slg. 1987, 3969/3986 f.; Rs. 222/84 "Johnston", Slg. 1986, 1651/1690 f.; Rs. 79/83 "Harz", Slg. 1984, 1921/1942; Rs. …
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    Eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf gesetzlicher Grundlage ergangene Rechtsverordnung wird nur dann durch den Fortfall der Ermächtigungsvorschrift in ihrer Gültigkeit berührt, wenn die Ermächtigung nichtig war oder wenn die Verordnung ihrem Inhalt nach mit der nunmehr geltenden Gesetzeslage nicht mehr zu vereinbaren ist oder für sich genommen kein sinnvolles, in sich selbständiges Regelwerk mehr darstellt (vgl. BVerfGE 78, 179, 198; BVerwG NJW 1990, 849).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 11/78

    Verwerfung der Berufung als unzulässig aufgrund fehlender fristgemäßer Begründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH haben mehrere in derselben Sache eingereichte Rechtsmittelschriftsätze desselben Rechtsmittelführers jeweils keine eigenständige Bedeutung, sondern beziehen sich sämtlich auf das gleiche einheitliche Rechtsmittel (BGH VersR 1978, 765; NJW 1985, 2480, 2834, NJW 1993, 3141).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH haben mehrere in derselben Sache eingereichte Rechtsmittelschriftsätze desselben Rechtsmittelführers jeweils keine eigenständige Bedeutung, sondern beziehen sich sämtlich auf das gleiche einheitliche Rechtsmittel (BGH VersR 1978, 765; NJW 1985, 2480, 2834, NJW 1993, 3141).
  • BGH, 20.03.1978 - III ZB 18/77

    Baulandsache - Wirksamkeit einer Zustellung - Wiederholung der Berufung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    Insbesondere darf danach ein früher eingelegtes und noch nicht beschiedenes Rechtsmittel nicht als unzulässig verworfen werden (BGH VersR 1978, 720, 721).
  • VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99

    Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
    Denn auch fiskalisches Handeln fällt unter den Begriff der öffentlichen Gewalt i. S. d. Art. 1 III GG, in dem jede Anknüpfung an Handlungsmodalitäten der Verwaltung fehlt (vgl. hierzu auch Vergabeüberwachungsausschuß Bund in seiner Entscheidung "Münzplättchen II" Verg 218 in WuW 1999, 660, 662).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1994 - 6 U 52/94

    Erweiterter Urheberrechtsschutz für Computerprogramme nach dem neuen Urheberrecht

  • BVerwG, 20.11.1979 - 6 P 10.79

    Personalvertretung - Gesamtpersonalrat - Mindestvertretung der Gruppe -

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte

  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

    In einer solchen Konstellation mag tatsächlich zu bezweifeln sein, ob immer bereits der "böse Schein" einer Doppelstellung einer natürlichen Person als Vertreter mehrerer Parteien zwangsläufig einen Verstoß gegen das "Neutralitätsgebot" in Bezug auf konkrete Vergabeverfahren begründet oder ob zusätzlich noch tatsächliche Anhaltspunkte für eine Diskriminierung oder einen unzulässigen Wissenstransfer bestehen müssen (vgl. Neßler, Der Neutralitätsgrundsatz im Vergaberecht, NVwZ 1999, 1081; OLG Brandenburg 6 Verg 1/99 Rdn. 144f.).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. V. 13.4. 1999 -- Verg 1/9; OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1142, 1145; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.3. 2000 -- 2 Verg 2/99).) Solange in einem über dieses Datum hinweg andauernden Vergabeverfahren der Zuschlag noch nicht erteilt war, musste ein gem. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugtes Unternehmen zwar seiner unverzüglichen Rügeobliegenheit (erst)von diesem Tag an nachkommen.

    Deshalb stellt es auch kein Teilunterliegen dar, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung trifft, die von einem formulierten Antrag abweicht (Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 3.8.1999, 6 Verg 1/99; Thüringer OLG, Beschl. v. 13.10.1999 -- 6 Verg 1/99; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 24.11.1999 -- 5 Verg 1/99).

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 Verg 2/99

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren, Anwendung des § 107 III GBW in

    Mit den OLGen Düsseldorf (BauR 1999, 751, 755/756) und Brandenburg (NVwZ 1999, 1142, 1145 re. Sp.) geht der Senat davon aus, daß ein Anspruch des Mitbewerbers auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen erst mit der Schaffung des § 97 VII GWB durch das VergRÄndG und mit seinem Inkrafttreten am 01.01.1999 entstanden ist.

    Die Lösung liegt daher darin, dass zwar einerseits eine Präklusion nach Satz 2 bei bereits vor Inkrafttreten vollendetem Ablauf der Angebotsfrist unmittelbar nicht zur Anwendung kommen kann (ebenso OLG Düsseldorf BauR 1999, 751, 755/756; OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1142, 1145 re. Sp.), andererseits jedoch Satz 1 mit Wirkung ab 01.01.1999 eingreift, sodass ab diesem Datum die Pflicht zu unverzüglicher Rüge bestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf und OLG Brandenburg aaO und auch BayObLG NVwZ 1999, 1138, 1141 li.Sp.).

    Der Senat kann und will es daher hier dahingestellt sein lassen, ob der Ansicht des OLG Brandenburg (NVwZ 1999, 1142, 1146, Beschluß vorgelegt Bl. 182 ff, S. 27/28) grundsätzlich zu folgen ist, wonach das Gleichbehandlungsgebot des § 97 II GWB stets schon dann verletzt sein soll, wenn aufgrund einer von § 20 1, 1V VwVfG erfassten Konstellation, und sei es auch bei bloß vorbereitenden Handlungen, ein Neutralitätsmangel festzustellen ist und die konkrete bloße Möglichkeit besteht, dass ohne ihn die Entscheidung anders ausgefallen wäre.

    Der Senat ist mit dem BayObLG (NVwZ 1999, 1138; s. insoweit auch OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1142) der Ansicht, dass die Nachprüfung auf solche Vergabeverstöße beschränkt ist, bei denen die konkrete Möglichkeit besteht, dass sie für die Bewertung eines Angebotes bzw. für die konkrete Vergabeentscheidung ursächlich geworden sind.

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