Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Wer nicht die geforderten Maße anbietet, ist auszuschließen!
- heuking.de (Kurzinformation)
Abweichende Angebote zwingend auszuschließen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betonsteinpflaster mit anderen als den ausgeschriebenen Maßen angeboten: Angebotsausschluss (VPR 2015, 10)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Betonsteinpflaster mit anderen als den ausgeschriebenen Maßen angeboten: Angebotsausschluss! (IBR 2015, 27)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
- OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Papierfundstellen
- ZfBR 2015, 312
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
Auch ein vermeintlich eindeutiges Angebot kann unklar sein!
Einigkeit besteht in der Rechtsprechung zudem darüber, dass bei der Auslegung von Bietererklärungen die Gebote eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter berücksichtigt werden müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04, zitiert nach juris, Tz. 12), auf die auch § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2019 ausdrücklich Bezug nimmt.Spätere Äußerungen sind dabei insoweit berücksichtigungsfähig, als sie Aufschluss über das Verständnis bei Erklärungszugang geben (Senatsbeschlüsse vom 13.03.2019 - VII-Verg 42/18, zitiert nach juris, Tz. 42, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 19).
Die Gebote eines fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20) stehen dem nicht entgegen, weil eine Manipulationsgefahr in diesem Fall nicht besteht.
- VK Brandenburg, 11.05.2020 - VK 4/20
Anspruch auf Preisprüfung: Ja, aber wie?
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Vergabesenats des OLG Brandenburg, siehe Beschluss vom 3 November 2014 - Verg W 9/14).