Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.02.2008 - 13 W 2/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlung von Eheleuten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei einem Ausgleichsanspruch unter Gesamtgläubigern; § 430 BGB als eigenständige Anspruchsgrundlage für einen Gesamtgläubiger bei Oder-Konten; Herkunft und Zweck der Mittel bei einem ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 428; ; BGB § 430; ; BGB § 530; ; BGB § 1615 l Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 430; BGB § 1363 Abs. 1
Verhältnis des Gesamtschuldnerausgleiches nach § 430 BGB unter Ehegatten zum Zugewinnausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 01.10.2007 - 17 O 265/07
- OLG Brandenburg, 04.02.2008 - 13 W 2/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 2036
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2008 - 13 W 2/08
Die Sache des in Anspruch Genommenen ist es dann, eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (BGH NJW 1990, 705). - BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85
Oder-Konto im Konkurs
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2008 - 13 W 2/08
Als Inhaber des fraglichen Gemeinschaftskontos waren die Parteien gegenüber dem Kreditinstitut Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB (BGHZ 95, 185).