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   OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06   

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https://dejure.org/2007,17411
OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06 (https://dejure.org/2007,17411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 U 144/06 (https://dejure.org/2007,17411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 U 144/06 (https://dejure.org/2007,17411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Thesaurierungspflicht für Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen; Voraussetzung einer Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH; Leistung der Voreinzahlung auf eine Kapitalerhöhung mit befreiender Wirkung; Darlegungslast für die Erfüllung einer Stammeinlageverbindlichkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 5; ; GmbHG §§ 22 f.; ; GmbHG § 24; ; GmbHG § 56 Abs. 1; ; InsO § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 1, Abs. 5 § 24 § 56 Abs. 1
    Darlegungslast für befreiende Einzahlung auf eine Kapitalerhöhung vor Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses - Aufrechnung der Einlageverpflichtung gegen den Anspruch auf Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06
    Dies gilt zumindest dann, wenn bei der Kapitalerhöhung nicht offen gelegt wird, dass diese im Ausschüttungs-/ Rückholverfahren erfolgen soll (BGHZ 113, 335, 341).
  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05

    Rechtswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann jedoch eine Voreinzahlung auf eine Kapitalerhöhung ausnahmsweise mit befreiender Wirkung erfolgen, wenn die Zahlung als solche im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung noch zweifelsfrei im Gesellschaftsvermögen vorhanden ist (BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 15.3.2004 - II ZR 210/01; BGH ZIP 2006, 2214, 2215).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06
    Das Landgericht verweist insofern auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 132, 390, 394).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01

    Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 144/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann jedoch eine Voreinzahlung auf eine Kapitalerhöhung ausnahmsweise mit befreiender Wirkung erfolgen, wenn die Zahlung als solche im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung noch zweifelsfrei im Gesellschaftsvermögen vorhanden ist (BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 15.3.2004 - II ZR 210/01; BGH ZIP 2006, 2214, 2215).
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