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   OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 13 UF 15/22   

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https://dejure.org/2022,9598
OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 13 UF 15/22 (https://dejure.org/2022,9598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2022 - 13 UF 15/22 (https://dejure.org/2022,9598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2022 - 13 UF 15/22 (https://dejure.org/2022,9598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Ausgleichung eines Anrechts trotz Geringfügigkeit; Berücksichtigung der konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten einschließlich ihrer Versorgungssituation

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Ausgleichung eines Anrechts trotz Geringfügigkeit; Berücksichtigung der konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten einschließlich ihrer Versorgungssituation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 11.05.2015 - 11 UF 45/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 13 UF 15/22
    Im Rahmen der Abwägung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der die Versorgungssituation der Ehegatten, die Frage, welcher der Beteiligten während der Ehe deutlich geringere Rentenanwartschaften erworben hat (OLG Koblenz FamRZ 2015, 1504) sowie sämtliche Umstände des Einzelfalls (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1593) zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 13 UF 15/22
    Damit der Halbteilungsgrundsatz seine Geltung als die den Versorgungsausgleich bestimmende Maxime behält, ist die als Regel formulierte Ausnahme dann gerechtfertigt, wenn der mit ihr verfolgte Zweck erreicht werden kann (vgl. BGH, NJW 2012, 1281, Abs. 22).  Sowohl erstinstanzlich als auch im Beschwerdeverfahren hat sich der Beschwerdeführer - von den übrigen Beteiligten unwidersprochen - auf die Unverhältnismäßigkeit zwischen dem zu übertragenden Ausgleichswert und dem ihm durch die Übertragung erwachsenden Verwaltungsaufwand sowie die wirtschaftliche Unsinnigkeit, die sich aus dem Abzug der Teilungskosten ergäbe, berufen.
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 13 UF 15/22
    Dabei kann es für einen Ausgleich sprechen, wenn der Ausgleichsberechtigte dringend auch auf Bagatellbeträge angewiesen ist (BGH NZFam 2016, 885; Götsche/Rehbein/Breuers/Götsche, Versorgungsausgleichsrecht, 3. AUfl. 2018, VersAusglG § 18 Rn. 20).
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