Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11570
OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00 (https://dejure.org/2002,11570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 U 153/00 (https://dejure.org/2002,11570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 U 153/00 (https://dejure.org/2002,11570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch des Veräußerungserlöses als Surrogat für die Auflassungsberechtigung an einer geerbten aber weiterveräußerten Hofstelle; Durchführung der Bodenreform; Verfassungsmässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbotes, des Gleichheitsgrundsatzes ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § ... 11 Nr. 3; ; EGBGB § 11 Abs. 4 S. 1; ; EGBGB § 12 Abs. 2; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 1 lit. c; ; EGBGB § 14; ; EGBGB § 15 Abs. 1; ; BGB § 279; ; BGB § 281; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 141; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe des Erlöses aus der Veräußerung von Bodenreformland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1999 - V ZR 319/98

    Begriff des Bewohnens im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c EGBGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
    Ein solches Bewohnen liege nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH V ZR 319/98) auch dann vor, wenn ein Erbe das Haus in Besitz genommen und mit der Renovierung begonnen habe, um es nach deren Abschluss zu beziehen.

    Wie das Landgericht mit Recht ausführt, liegt ein "Bewohnen" im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB indes auch dann vor, wenn der Erbe noch nicht auf die Hofstelle umgezogen ist, sie jedoch in Besitz genommen und mit ihrer Renovierung begonnen hat, um nach Abschluss der Arbeiten in das Haus umzuziehen (BGH VIZ 1999, 617).

    Anders als in dem von den Beklagten angeführten Fall, der zur Entscheidung durch den Bundesgerichtshof stand (V ZR 319/98), haben sich ihre Umzugspläne aus wirtschaftlichen Gründen zerschlagen.

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, V ZR 341/97) ist für den Zeitpunkt, von dem ab die Erben von Bodenreformbauern ihre Herausgabepflicht kennen mussten, derjenige maßgeblich, an dem über die Auswirkungen der Bodenreform-Gesetzgebung in den allgemeinen Medien berichtet worden ist.
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sind die Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in der ausgeführten Gesetzesauslegung verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, VIZ 2002, 649 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht