Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch des Veräußerungserlöses als Surrogat für die Auflassungsberechtigung an einer geerbten aber weiterveräußerten Hofstelle; Durchführung der Bodenreform; Verfassungsmässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbotes, des Gleichheitsgrundsatzes ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § ... 11 Nr. 3; ; EGBGB § 11 Abs. 4 S. 1; ; EGBGB § 12 Abs. 2; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 1 lit. c; ; EGBGB § 14; ; EGBGB § 15 Abs. 1; ; BGB § 279; ; BGB § 281; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 141; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabe des Erlöses aus der Veräußerung von Bodenreformland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 18.07.2002 - 12 O 436/98
- OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.1999 - V ZR 319/98
Begriff des Bewohnens im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c EGBGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
Ein solches Bewohnen liege nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH V ZR 319/98) auch dann vor, wenn ein Erbe das Haus in Besitz genommen und mit der Renovierung begonnen habe, um es nach deren Abschluss zu beziehen.Wie das Landgericht mit Recht ausführt, liegt ein "Bewohnen" im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB indes auch dann vor, wenn der Erbe noch nicht auf die Hofstelle umgezogen ist, sie jedoch in Besitz genommen und mit ihrer Renovierung begonnen hat, um nach Abschluss der Arbeiten in das Haus umzuziehen (BGH VIZ 1999, 617).
Anders als in dem von den Beklagten angeführten Fall, der zur Entscheidung durch den Bundesgerichtshof stand (V ZR 319/98), haben sich ihre Umzugspläne aus wirtschaftlichen Gründen zerschlagen.
- BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97
Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, V ZR 341/97) ist für den Zeitpunkt, von dem ab die Erben von Bodenreformbauern ihre Herausgabepflicht kennen mussten, derjenige maßgeblich, an dem über die Auswirkungen der Bodenreform-Gesetzgebung in den allgemeinen Medien berichtet worden ist. - BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sind die Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in der ausgeführten Gesetzesauslegung verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, VIZ 2002, 649 m.w.N.).