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   OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18   

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https://dejure.org/2019,9864
OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18 (https://dejure.org/2019,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2019 - 4 U 53/18 (https://dejure.org/2019,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2019 - 4 U 53/18 (https://dejure.org/2019,9864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung von Feststellungsanträgen nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 2/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten mit Industriesilikon

    Schon deshalb gewährt der Versicherungsvertrag keinen Deckungsschutz für eine Implantation im Januar 2004 (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, S. 16).

    Es besteht ein wesentlicher qualitativer Unterschied zwischen Nachlässigkeiten bei der Qualitätssicherung und einem gezielten kriminellen Vorgehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az: 4 U 53/18, Seite 15, nicht veröffentlicht).

    Allein der Umstand, dass er öffentlich zugänglich war, reicht hierfür nicht aus (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, S. 13).

    Deswegen trifft auch nicht zu, dass aufgrund dieser Warnung der Materialfluss des Silikons oder der Materialeinsatz der PIP generell durch unangekündigte Kontrollen oder Laboruntersuchungen der Produkte hätte überprüft werden müssen, zumal nicht ersichtlich ist, dass die Bedenken der MDA auf einer heimlichen Verwendung unangekündigter Materialien beruht hätten (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2018, Az.: I-3 U 125/17, Rn. 48-49, zit. n. juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht).

    Eine nur durch eine Buchprüfung oder Inventur mögliche aufwändige Überprüfung, ob PIP trotz eines funktionierenden Qualitätsmanagements freiwillig und eigenverantwortlich unter Einsatz eines hohen Maßes an krimineller Energie heimlich ein anderes Material verwendet, war für die Beklagte zu 1) nicht veranlasst (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, Seite 15).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Schon deshalb gewährt der Versicherungsvertrag keinen Deckungsschutz für eine Implantation im Juli 2002 (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, S. 16).

    Es besteht ein wesentlicher qualitativer Unterschied zwischen Nachlässigkeiten bei der Qualitätssicherung und einem gezielten kriminellen Vorgehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az: 4 U 53/18, Seite 15, nicht veröffentlicht).

    Allein der Umstand, dass er öffentlich zugänglich war, reicht hierfür nicht aus (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, S. 13).

    Deswegen trifft auch nicht zu, dass aufgrund dieser Warnung der Materialfluss des Silikons oder der Materialeinsatz der PIP generell durch unangekündigte Kontrollen oder Laboruntersuchungen der Produkte hätte überprüft werden müssen, zumal nicht ersichtlich ist, dass die Bedenken der MDA auf einer heimlichen Verwendung unangekündigter Materialien beruht hätten (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2018, Az.: I-3 U 125/17, Rn. 48-49, zit. n. juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht).

    Eine nur durch eine Buchprüfung oder Inventur mögliche aufwändige Überprüfung, ob PIP trotz eines funktionierenden Qualitätsmanagements freiwillig und eigenverantwortlich unter Einsatz eines hohen Maßes an krimineller Energie heimlich ein anderes Material verwendet, war für die Beklagte zu 1) nicht veranlasst (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 4 U 53/18, nicht veröffentlicht, Seite 15).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 4 U 90/19

    Widerrufs eines grundschuldbesicherten Darlehensvertrages

    Nach der Rechtsprechung des Senats, der dabei dem BGH folgt, lassen sich die Rechtsfolgen nach dem - hier inzwischen unstreitig wirksamen - Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n. F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen (Senat, Urteil vom 5. April 2019 - 4 U 53/18 -, Rdnr. 21 ff bei juris, unter Hinweis auf seine Urteile vom 10. Mai 2017 - 4 U 70/16 - und vom 31. Mai 2017 - 4 U 188/15, sowie auf BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, NJW-RR 2019, 820):.

    Maßgeblich ist auch insoweit der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und gegebenenfalls der Zeitpunkt vertraglich vereinbarter Zinsanpassungen (Senat, Urteil vom 5. April 2019 - 4 U 53/18 -, Rdnr. 24 bei juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, WM 2017, 2146; Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, NJW-RR 2019, 820, Rdnr. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2019 - 6 U 52/18 -, Rdnr. 20 bei juris).

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