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   OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20   

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https://dejure.org/2020,11709
OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20 (https://dejure.org/2020,11709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 (https://dejure.org/2020,11709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 9 UF 31/20 (https://dejure.org/2020,11709)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2015 - XII ZB 586/13

    Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
    Das Rubrum und die Entscheidung des Amtsgerichts im Übrigen war allerdings auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. wegen offenbarer Unrichtigkeiten gemäß § 42 FamFG - auch durch das mit der Sache befasste (Rechts-)Beschwerdegericht (vgl. dazu Zöller-Feskorn/-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 FamFG Rdnr. 1 i.V.m. § 319 ZPO Rdnr. 22; BGH FamRZ 2016, 442; OLG Hamm FamRZ 2016, 549; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. April 2015, Az. 10 UF 235/14 - jeweils zitiert nach juris) - dahin zu berichtigen, dass im Rubrum sowie in Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 des Tenors jeweils das bei der weiteren Beteiligten zu 3. bestehende Versicherungskonto des Antragsgegners statt mit 65... richtig mit 25... zu bezeichnen ist .
  • OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
    Das Rubrum und die Entscheidung des Amtsgerichts im Übrigen war allerdings auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. wegen offenbarer Unrichtigkeiten gemäß § 42 FamFG - auch durch das mit der Sache befasste (Rechts-)Beschwerdegericht (vgl. dazu Zöller-Feskorn/-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 FamFG Rdnr. 1 i.V.m. § 319 ZPO Rdnr. 22; BGH FamRZ 2016, 442; OLG Hamm FamRZ 2016, 549; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. April 2015, Az. 10 UF 235/14 - jeweils zitiert nach juris) - dahin zu berichtigen, dass im Rubrum sowie in Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 des Tenors jeweils das bei der weiteren Beteiligten zu 3. bestehende Versicherungskonto des Antragsgegners statt mit 65... richtig mit 25... zu bezeichnen ist .
  • OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit einer durch schriftlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
    Das Rubrum und die Entscheidung des Amtsgerichts im Übrigen war allerdings auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. wegen offenbarer Unrichtigkeiten gemäß § 42 FamFG - auch durch das mit der Sache befasste (Rechts-)Beschwerdegericht (vgl. dazu Zöller-Feskorn/-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 FamFG Rdnr. 1 i.V.m. § 319 ZPO Rdnr. 22; BGH FamRZ 2016, 442; OLG Hamm FamRZ 2016, 549; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. April 2015, Az. 10 UF 235/14 - jeweils zitiert nach juris) - dahin zu berichtigen, dass im Rubrum sowie in Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 des Tenors jeweils das bei der weiteren Beteiligten zu 3. bestehende Versicherungskonto des Antragsgegners statt mit 65... richtig mit 25... zu bezeichnen ist .
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich des Versorgungsanrechts des Antragsgegners bei dem weiteren Beteiligten zu 2. vor (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 547 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2023 - 9 UF 101/22
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich des Versorgungsanrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 1) vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 9 UF 172/20
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich der Entscheidung des Amtsgerichts über den externen Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 1) - Baustein: "Persönliches Vorsorgekapital I" - vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 9 UF 101/22
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich des Versorgungsanrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 1) vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2023 - 9 UF 95/22

    Übertragung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs; Übertragung

    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich des Versorgungsanrechts der Antragsgegnerin bei der weiteren Beteiligten zu 3. vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2020 - 9 UF 172/20
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich der Entscheidung des Amtsgerichts über den externen Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 1) - Baustein: "Persönliches Vorsorgekapital I" - vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 9 UF 95/22
    Es liegt eine im Versorgungsausgleich wirksame Teilanfechtung bezüglich des Versorgungsanrechts der Antragsgegnerin bei der weiteren Beteiligten zu 3. vor (vgl. Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 9 UF 31/20 - zitiert nach juris).
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