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   OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22   

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OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22 (https://dejure.org/2022,11200)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22 (https://dejure.org/2022,11200)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22 (https://dejure.org/2022,11200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Messunterlagen/Speicherung Rohmessdaten - Begründung der Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Sofern die Verteidigung der Sache nach auch eine Verletzung des fairen Verfahrens beanstanden will - was im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße ohnehin nur unter dem Gesichtspunkt einer hier nicht ersichtlichen Verletzung rechtlichen Gehörs zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen könnte -, weil zur Prüfung des Messverfahrens weitere nicht bei der Akte befindlichen amtlichen Messunterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. September 2016 - [2 Z] 53 Ss-OWi 343/16 [163/16], BeckRS 2016, 20683; BVerfG DAR 2021, 385; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13. Dezember 2021 - VGH B 46/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582; Niehaus DAR 2021, 377ff.), wäre mit der Antragsbegründung konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung die Beiziehung konkreter Messunterlagen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemacht und dieses Begehren gegebenenfalls im Verfahren nach § 62 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17. März 2021 - 1 OLG 332 SsBs 23/20; BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, zit. nach Juris mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22

    Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. März 2022 - 2 RBs 31/22, zit. nach Juris mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2016 - 53 Ss OWi 343/16

    Lebensakte, Messunterlagen, Einsichtsrecht, Beschränkung der Verteidigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Sofern die Verteidigung der Sache nach auch eine Verletzung des fairen Verfahrens beanstanden will - was im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße ohnehin nur unter dem Gesichtspunkt einer hier nicht ersichtlichen Verletzung rechtlichen Gehörs zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen könnte -, weil zur Prüfung des Messverfahrens weitere nicht bei der Akte befindlichen amtlichen Messunterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. September 2016 - [2 Z] 53 Ss-OWi 343/16 [163/16], BeckRS 2016, 20683; BVerfG DAR 2021, 385; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13. Dezember 2021 - VGH B 46/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582; Niehaus DAR 2021, 377ff.), wäre mit der Antragsbegründung konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung die Beiziehung konkreter Messunterlagen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemacht und dieses Begehren gegebenenfalls im Verfahren nach § 62 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17. März 2021 - 1 OLG 332 SsBs 23/20; BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, zit. nach Juris mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Dies wäre nur der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes im Prozessrecht keine Stütze hat (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 9. Januar 2018 - VI ZR 106/17, zitiert nach Juris) oder die Ablehnung gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. Cierniak/Niehaus DAR 2018, 181, 185).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2021 - VGH B 46/21

    Einsicht, Unterlagen Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Sofern die Verteidigung der Sache nach auch eine Verletzung des fairen Verfahrens beanstanden will - was im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße ohnehin nur unter dem Gesichtspunkt einer hier nicht ersichtlichen Verletzung rechtlichen Gehörs zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen könnte -, weil zur Prüfung des Messverfahrens weitere nicht bei der Akte befindlichen amtlichen Messunterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. September 2016 - [2 Z] 53 Ss-OWi 343/16 [163/16], BeckRS 2016, 20683; BVerfG DAR 2021, 385; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13. Dezember 2021 - VGH B 46/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582; Niehaus DAR 2021, 377ff.), wäre mit der Antragsbegründung konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung die Beiziehung konkreter Messunterlagen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemacht und dieses Begehren gegebenenfalls im Verfahren nach § 62 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17. März 2021 - 1 OLG 332 SsBs 23/20; BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, zit. nach Juris mwN).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 167/22
    Sofern die Verteidigung der Sache nach auch eine Verletzung des fairen Verfahrens beanstanden will - was im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße ohnehin nur unter dem Gesichtspunkt einer hier nicht ersichtlichen Verletzung rechtlichen Gehörs zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen könnte -, weil zur Prüfung des Messverfahrens weitere nicht bei der Akte befindlichen amtlichen Messunterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. September 2016 - [2 Z] 53 Ss-OWi 343/16 [163/16], BeckRS 2016, 20683; BVerfG DAR 2021, 385; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13. Dezember 2021 - VGH B 46/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582; Niehaus DAR 2021, 377ff.), wäre mit der Antragsbegründung konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung die Beiziehung konkreter Messunterlagen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemacht und dieses Begehren gegebenenfalls im Verfahren nach § 62 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17. März 2021 - 1 OLG 332 SsBs 23/20; BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, zit. nach Juris mwN).
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