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OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 11 U 41/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Beweis eines Erfüllungseinwands bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag durch den Vertragspartner; Formelle Beweiskraft einer Quittung i.S.d. des § 368 BGB; Anordnung der Vernehmung einer oder beider Parteien über eine ...
- Judicialis
BGB § 368; ; BGB § 433 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 416; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen des Erfüllungseinwands gegen den Kaufpreisanspruch aus einem Kaufvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 22.12.2006 - 12 O 354/04
- OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 11 U 41/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93
Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 11 U 41/07
Erforderlich ist, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der umstrittenen Behauptung erbracht ist, und dass das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (BGH, Urteil vom 08.11.1993, Az.: II ZR 26/93 m.w.Nachw).