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   OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13   

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https://dejure.org/2013,32779
OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13 (https://dejure.org/2013,32779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2013 - 10 UF 144/13 (https://dejure.org/2013,32779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2013 - 10 UF 144/13 (https://dejure.org/2013,32779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitiger Pensionierung eines Ehegatten nach Ende der Ehezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 5 Abs. 1; VersAusglG § 5 Abs. 2 S. 2
    Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitiger Pensionierung eines Ehegatten nach Ende der Ehezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Pensionierung ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorzeitige Pensionierung ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1706
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    12 Bereits unter Geltung des § 1587a Abs. 2 BGB a.F. und § 10a VAHRG war für den Fall des nach Ehezeitende eingetretenen vorzeitigen Ruhestandes unabhängig von der Frage, ob der Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert oder auf seinen eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde das tatsächlich gezahlte Ruhegehalt zugrunde zu legen (BGH FamRZ 1990, 1341; 1996, 215).

    Sie kann nur im Einzelfall eingreifen, wenn nach Abwägung aller Umstände eine Herabsetzung des Ausgleichs geboten erscheint (BGH FamRZ 1990, 1341; Johannsen/Henrich/Hahne, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Die Vorschrift gibt jedoch keinen Anlass für eine Aussetzung im Versorgungsausgleichsverfahren (vgl. dazu BVerwGE 122, 301).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 593/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Erhöhung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Gemäß § 16 Abs. 3 VersAusglG ist, der erteilten Auskunft des Versorgungsträgers folgend, der Ausgleichswert in Entgeltpunkte umzurechnen (vgl. BGH, FamRZ 2012, 941; Senat, Beschl. v. 22.12.2011, Az. 10 UF 175/11).
  • BGH, 13.02.2013 - XII ZB 527/12

    Versorgungsausgleich: Befristete Herabsetzung nach Gesetzesänderung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Anders als bei der gesetzlichen Altersversorgung, dort § 101 SGB VI, bei der das sog. Rentnerprivileg mit dem neuen Versorgungsausgleichsrecht abgeschafft wurde (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 690) gilt die Regelung in der Beamtenversorgung auch dann, wenn der Anspruch auf Ruhegehalt vor dem 1. September 2009 entstanden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich zu diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist, § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG.
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Es entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit seiner Entscheidung vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 = FamRZ 1988, 1148, diese nachehezeitlichen Veränderungen auch bereits bis zur letzten Tatsachenentscheidung im Erstverfahren zu berücksichtigen.
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    12 Bereits unter Geltung des § 1587a Abs. 2 BGB a.F. und § 10a VAHRG war für den Fall des nach Ehezeitende eingetretenen vorzeitigen Ruhestandes unabhängig von der Frage, ob der Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert oder auf seinen eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde das tatsächlich gezahlte Ruhegehalt zugrunde zu legen (BGH FamRZ 1990, 1341; 1996, 215).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Anders als bei berufsständischen Anwartschaft oder der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 43 VersAusglG (vgl. BGH FamRZ 2012, 851) ändern sich durch das tatsächliche Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis der Endpunkt für die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit, mithin ggf. die Höhe des Ruhegehaltssatzes und der Verhältniswert, der den Ehezeitanteil bestimmt.
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 208/93

    Höhe einer Zusatzrente nach Erwerbsunfähigkeit - Entsprechende Anwendung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Maßgebendes Kriterium für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition ist eine Besitzschutzregelung zugunsten des Ausgleichsverpflichteten für den Fall, dass nach rechtskräftiger Übertragung der Rentenanwartschaften durch das Familiengericht Beiträge zum Ausgleich des Verlusts nicht mehr entrichtet werden können (BGH NJW 1995, 657).
  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 8 UF 312/11

    Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils bei vorzeitigem Ruhestand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Es besteht kein Anlass nach Inkrafttreten des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich hiervon abzuweichen (so auch OLG Hamm, FamRZ 2012, 551; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.7.2012, Az. 8 UF 312/11, zitiert nach juris; Johannsen/Henrich/Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., § 5 VersAusglG, Rz. 5).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13
    Der allein aus dem vorzeitigen Ruhestand resultierende, um ca. 117 EUR höhere Ausgleichswert zugunsten der Antragstellerin rechtfertigt mit Blick auf die weiteren Renteneinkünfte des Antragsgegners keine solche Annahme (vgl. BGH FamRZ 2013, 1200).
  • OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage;

  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

    Für die Berechnung des Ehezeitanteils ist die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit - und damit nicht die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze - zum Maßstab zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - XII ZB 132/94 -, juris, Rdnr. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 14; MünchKomm-Siede, BGB, 7. Aufl. 2017, § 44 VersAusglG, Rdnr. 30, m.w.N.; Krenzler/Borth-Stieghorst, a.a.O., Rdnr. 109).

    Diese Erwägungen sind auf Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis aber gerade nicht übertragbar (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.).

    Anders als bei berufsständischen Anwartschaften oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist in solchen Fällen der auf einem nach Ehezeitende gefassten Entschluss beruhende Eintritt in den vorzeitige Ruhestand deshalb zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - XII ZB 132/94 -, juris, Rdnr. 9 ff.; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.; Krenzler/Borth-Stieghorst, Anwaltshandbuch Familienrecht, Kapitel 11, Rdnr. 112, m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 13.06.2018 - 9 UF 164/18

    Versorgungsausgleich: Rückwirkende Veränderung des Ehezeitanteils in der

    Diese Erwägungen sind auf Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis aber gerade nicht übertragbar (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 9 UF 53/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.).

    Anders als bei berufsständischen Anwartschaften oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist deshalb beispielsweise auch der auf einem nach Ehezeitende gefassten Entschluss beruhende Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - XII ZB 132/94 -, juris, Rdnr. 9 ff.; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 9 UF 53/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.; Krenzler/Borth-Stieghorst, Anwaltshandbuch Familienrecht, Kapitel 11, Rdnr. 112, m.w.N.).

  • OLG Köln, 01.06.2021 - 27 UF 154/18

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen geänderter

    Die Berücksichtigung des vorzeitigen Renteneintritts bei beiden früheren Ehegatten entspricht der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2018 - 9 UF 53717 -, juris; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 05.11.2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Breuers a.a.O. § 5 VersAusglG Rz. 37 ff., 42 m.w.N. aus der Rspr.) und gibt zu einer Beschränkung des Versorgungsausgleichs unter den strengen Voraussetzungen des § 27 VersAusglG jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem dem Antragsteller eine auskömmliche Versorgung verbleibt, keinen Anlass.
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