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   OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02   

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https://dejure.org/2002,4124
OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02 (https://dejure.org/2002,4124)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 12 U 67/02 (https://dejure.org/2002,4124)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 12 U 67/02 (https://dejure.org/2002,4124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretungserklärung ohne Anfechtung Dritter; Finanzierung eines einem Bauvertrag zugrunde liegenden Bauvorhabens durch ein Kreditinstitut; Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel am Werk; Forderungsinhaberschaft hinsichtlich sekundärer Gewährleistungsansprüchen; Unterstellung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 404; ; BGB § ... 407; ; BGB § 407 Abs. 1; ; BGB § 648; ; BGB § 648 a; ; BGB § 648 a Abs. 2; ; BGB § 648 a Abs. 2 S. 2; ; BGB § 648 a Abs. 3 S. 1; ; BGB § 780; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 640a § 780; AGBG § 9
    Auslegung einer Finanzierungsbestätigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung von so genannten Finanzierungsbestätigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer Finanzierungsbestätigung als bloße Auskunft oder selbständige Garantieerklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Garantieerklärung oder nur Finanzierungsbestätigung? (IBR 2003, 1096)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1465
  • ZfBR 2003, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Deshalb können also auch noch nach der Abtretung Gestaltungsrechte des Schuldners wie Anfechtung, Rücktritt, Widerruf und Kündigung geltend gemacht werden (Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 404 Rn. 4), und zwar ohne Rücksicht auf eine etwaige Kenntnis i.S.v. § 407 Abs. 1 BGB (BGHZ 111, 84, 96; MünchKomm-Roth, § 407 Rn. 7 i.V.m. Fn. 11).

    Ein Verzicht könnte sich daraus ergeben, dass der Beklagten im Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens vom 11.09.2000 die Darlehensverträge längst gekündigt waren, sich die Beklagte darauf aber nicht berufen hat, sondern eine sich aus der Abtretungserklärung ergebende Zahlungsverpflichtung nur deshalb in Abrede gestellt hat, weil es an den sich aus der Urkunde ergebenden Voraussetzungen der Auszahlung (Gegenzeichnung der Rechnung) fehlte (vgl. dazu auch BGH WM 1990, 935, 940).

  • OLG Dresden, 10.06.1997 - 5 U 1121/97

    Reicht eine Finanzierungsbestätigung als Zahlungssicherheit aus?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Dies folgt zwar nicht allein daraus, dass im ersten Satz der Vereinbarung die beklagte Bank erklärt hat, dass die Finanzierung für ein bestimmtes Projekt gesichert ist (vgl. BGH NJW 2001, 822 ff; OLG Dresden IBR 1999, 318; Lauer, WM 1985, 705).

    Soweit der BGH im Rahmen seiner Entscheidung in NJW 2001, 822 ff sowie das OLG Dresden in IBR 1999, 318 das Vorliegen eines solchen Zahlungsversprechens im Rahmen von Finanzierungsbestätigungen für nicht gegeben erachtet haben, so enthielten die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Vereinbarungen zunächst lediglich die wunschgemäße Bestätigung, dass ein bestimmter Betrag "hinterlegt" bzw. "zur Verfügung steht", während im Anschluss daran bestätigt wurde, dass Verfügungen über den hinterlegten Betrag ausschließlich für objektbezogene Kosten zugelassen werden.

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Dies folgt zwar nicht allein daraus, dass im ersten Satz der Vereinbarung die beklagte Bank erklärt hat, dass die Finanzierung für ein bestimmtes Projekt gesichert ist (vgl. BGH NJW 2001, 822 ff; OLG Dresden IBR 1999, 318; Lauer, WM 1985, 705).

    Soweit der BGH im Rahmen seiner Entscheidung in NJW 2001, 822 ff sowie das OLG Dresden in IBR 1999, 318 das Vorliegen eines solchen Zahlungsversprechens im Rahmen von Finanzierungsbestätigungen für nicht gegeben erachtet haben, so enthielten die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Vereinbarungen zunächst lediglich die wunschgemäße Bestätigung, dass ein bestimmter Betrag "hinterlegt" bzw. "zur Verfügung steht", während im Anschluss daran bestätigt wurde, dass Verfügungen über den hinterlegten Betrag ausschließlich für objektbezogene Kosten zugelassen werden.

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Demgegenüber stellt § 407 Abs. 1 BGB keine Verkürzung der Schuldnervorschrift des § 404 BGB dar, denn danach kann der Schuldner dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegenhalten, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, wobei es hierfür genügt, dass die Einwendungen ihrem Rechtsgrund nach im Schuldverhältnis angelegt waren (BGH NJW 1992, 2222).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

    Behandlung eines Subunternehmervertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Dabei soll nicht verkannt werden, dass im Einzelfall die Anforderungen an die Konkretisierung von AGB-Bestimmungen und an die Verdeutlichung wirtschaftlicher Vertragsfolgen entsprechend kaufmännischer und beruflicher Erfahrung und Handelsbrauch niedriger angesetzt werden können (BGH NJW 1983, 1491; 1999, 942).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    AGB müssen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darstellen (BGH NJW 1989, 222; 2000, 515, 519), d. h., dass die die Rechte oder Pflichten des Vertragspartners regelnden Bestimmungen so gestaltet und formuliert sein müssen, dass dieser über seine Rechte und Pflichten nicht irregeführt werden kann.
  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    AGB müssen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darstellen (BGH NJW 1989, 222; 2000, 515, 519), d. h., dass die die Rechte oder Pflichten des Vertragspartners regelnden Bestimmungen so gestaltet und formuliert sein müssen, dass dieser über seine Rechte und Pflichten nicht irregeführt werden kann.
  • OLG Celle, 03.03.1999 - 14a (6) U 208/97

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers nach Kündigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2002 - 12 U 67/02
    Eine solche Erklärung verbunden mit der Zusage, eine bestimmte Zahlung bei Vorlage bestimmter Dokumente objektbezogen zu leisten, geht über die bloße Bestätigung, dass für ein bestimmtes Objekt ein bestimmter Betrag hinterlegt wurde, hinaus (vgl. auch OLG Schleswig WM 1980, 48, 49 sowie OLG Celle NJW-RR 2000, 388).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2007 - 4 U 162/06

    Auslegung der Finanzierungsbestätigung einer Bank: Direktanspruch eines Dritten

    Sie bringt regelmäßig den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung zum Ausdruck, während dem übrigen Text demgegenüber eher eine untergeordnete Bedeutung zukommt (jeweils zur Überschrift "Abtretungserklärung": BGH, v. 23.03.2004, IX ZR 14/03, juris Rn. 18, Brandenburgisches Oberlandesgericht, v. 05.12.2002, 12 U 67/02, juris Rn. 23; ).
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