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   OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07   

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https://dejure.org/2007,25602
OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07 (https://dejure.org/2007,25602)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 7 U 106/07 (https://dejure.org/2007,25602)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 7 U 106/07 (https://dejure.org/2007,25602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt eines Versicherungsgebers von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer; Ablauf der Bindungsfrist an ein Vertragsangebot; Umfang der Nachmeldepflicht bei versicherungsrelevanten Erkrankungen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 81 Abs. 1; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 147 Abs. 2; ; PflVersG § 5 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
    Nach allgemeiner Auffassung (Prölss/Martin, §§ 16, 17 VVG, Rdnr. 15; BGH VersR 1984, 884, 885; BGH VersR 1994, 799, 800) sind allerdings anzeigepflichtig nur aus medizinischer Sicht geklärte Erkrankungen von einigem Gewicht; dagegen sind diagnostische Maßnahmen zur Abklärung eines vermuteten Krankheitsbildes nicht anzuzeigen (BGH VersR 1984, 884, 885), ebenso wenig ein bloßer Krankheitsverdacht (BGH VersR 1994, 799, 800).

    Der BGH hat klargestellt, dass sogar eine grobfahrlässige, nämlich auf einem Unterlassen sich aufdrängender Erkundigungen beruhende Unkenntnis davon, dass es vor Vertragsschluss noch zu einer Erkrankung von einigem Gewicht gekommen ist, noch nicht zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers führen kann (BGH VersR 1994, 799, 800).

  • OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
    Nach allgemeiner Auffassung (Prölss/Martin, §§ 16, 17 VVG, Rdnr. 15; BGH VersR 1984, 884, 885; BGH VersR 1994, 799, 800) sind allerdings anzeigepflichtig nur aus medizinischer Sicht geklärte Erkrankungen von einigem Gewicht; dagegen sind diagnostische Maßnahmen zur Abklärung eines vermuteten Krankheitsbildes nicht anzuzeigen (BGH VersR 1984, 884, 885), ebenso wenig ein bloßer Krankheitsverdacht (BGH VersR 1994, 799, 800).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • OLG Hamm, 10.02.1988 - 20 U 241/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • LG Rostock, 12.02.2010 - 3 O 245/09
    § 5 Abs. 3 VVG a. F. gilt nur für das Angebot des Versicherungsnehmers, nicht aber, wenn dessen Antrag wegen Ablauf der sechswöchigen Bindefrist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 5.12.2007 - 7 U 106/07) erloschen ist und das Angebot zum Abschluss des Versicherungsvertrages mit Übersendung des Versicherungsscheins vom Versicherer ausging (BGH VersR 1973, 409; BGH VersR 1986, 986).
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