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   OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19   

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OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19 (https://dejure.org/2019,89722)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2019 - 5 W 100/19 (https://dejure.org/2019,89722)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 5 W 100/19 (https://dejure.org/2019,89722)
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  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Wird so der Notar in einem notariellen Vertrag zur Abgabe aller dem Grundbuchvollzug förderlichen Erklärungen bevollmächtigt, so fallen darunter grundsätzlich alle Erklärungen, welche die Beteiligten bei einem normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (BayObLG Rpfleger 2006, 392; OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203).

    2 Z 139/91|OLG München; 10.06.1992; 27 U 673/91|BayObLG; 14.05.1992; 2Z BR 139/91">NJW-RR 1992, S. 1369 ff. für eine Rangbestimmung sowie BayObLG DNotZ 1997, S. 321 ff. für die Einschränkung einer Eintragungsbewilligung) oder eine Erklärung darstellen, die die Beteiligten beim "normalen Ablauf des Geschäfts" selbst abgeben würden (OLG München FGPrax 2006, S. 101 f. für die Löschung einer Eigentumsvormerkung nach Eigentumsumschreibung).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 3 Wx 172/12

    Zur Reichweite der notariellen Vollzugsvollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Die Vollzugsvollmacht berechtigt den Notar indes nur dazu, vom Grundbuchamt geltend gemachte Eintragungshindernisse zu beseitigen, nicht aber, die Eintragungsgrundlage inhaltlich zu verändern (OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 13; Demharter, GBO, § 15 Rn. 3.3).
  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Im Hinblick darauf, dass die Grunddienstbarkeit auf die Nichtausübung von Rechten oder die Duldung bestimmter Nutzungen abzielt, wird auch eine modifizierte Gesamtberechtigung analog §§ 428, 432 BGB für möglich gehalten (BayObLGZ 1991, 431, 433; Keller, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 47 GBO Rn. 23; Staudinger/Gursky, BGB, § 1018, Rn. 51a; zum Ganzen Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 1125).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08

    Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Wird so der Notar in einem notariellen Vertrag zur Abgabe aller dem Grundbuchvollzug förderlichen Erklärungen bevollmächtigt, so fallen darunter grundsätzlich alle Erklärungen, welche die Beteiligten bei einem normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (BayObLG Rpfleger 2006, 392; OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Im Zusammenhang mit einer Gesamtberechtigung an einem Nießbrauch hat etwa der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mehrheit von Berechtigten in Form der Gesamtberechtigung nach § 428 BGB, der Bruchteilsgemeinschaft nach § 741 ff. BGB oder der Gesamthandsgemeinschaft nach näherer Maßgabe der vom Gesetz zugelassenen Formen möglich ist (BGH NJW 1981, 176).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Den für die Bestimmung des Umfangs der Vollmacht maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (OLG München, a. a. O., Rn. 46; vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484).
  • OLG Rostock, 16.03.2011 - 3 W 214/10

    Grundbuchverfahren: Ermittlung des in der Eintragungsbewilligung nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Für die Gesamtberechtigung an einer Grunddienstbarkeit soll in erster Linie ebenfalls die Eintragung einer Gesamtberechtigung nach § 428 BGB (BayObLGZ 2002, 263, 266; OLG Rostock NotBZ 2011, 301) in Betracht kommen, aber auch eine Mitberechtigung nach § 432 BGB (Palandt/Bassenge, § 1018 BGB Rn. 3) oder - im Fall einer teilbaren Ausübung - eine Berechtigung nach Bruchteilen.
  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Für die Gesamtberechtigung an einer Grunddienstbarkeit soll in erster Linie ebenfalls die Eintragung einer Gesamtberechtigung nach § 428 BGB (BayObLGZ 2002, 263, 266; OLG Rostock NotBZ 2011, 301) in Betracht kommen, aber auch eine Mitberechtigung nach § 432 BGB (Palandt/Bassenge, § 1018 BGB Rn. 3) oder - im Fall einer teilbaren Ausübung - eine Berechtigung nach Bruchteilen.
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11

    Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Den für die Bestimmung des Umfangs der Vollmacht maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (OLG München, a. a. O., Rn. 46; vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
    Eine zum Vollzug einer notariellen Urkunde erteilte Vollmacht deckt ihrem Wortlaut und Sinn nach nur diejenigen Erklärungen ab, die zur Abwicklung und grundbuchmäßigen Umsetzung des beurkundeten Rechtsgeschäfts (typischerweise) notwendig oder förderlich sind (OLG München, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 34 Wx 95/17 -, Rn. 45, juris).
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