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   OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20   

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https://dejure.org/2022,15687
OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20 (https://dejure.org/2022,15687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2022 - 12 U 235/20 (https://dejure.org/2022,15687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2022 - 12 U 235/20 (https://dejure.org/2022,15687)
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    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Einrede der Verjährung; Hemmung einer Verjährung; Haftungsausfüllende Kausalität zwischen einem Erstkörperschaden und Dauerschäden

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  • OLG Düsseldorf, 17.04.1989 - 1 U 110/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Entsprechendes wurde nicht nur im Rahmen der bereits von der Beklagten zu 2 genannten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.04.1989, Az. 1 U 110/88, vertreten, (Revision durch Beschluss des BGH v. 16.01.1990 - VI ZR 151/89 - nicht angenommen), sondern auch vom OLG Hamm in seinen Entscheidungen vom 21.08.2006, Az. 13 U 26/06, und vom 18.12.2006, Az. 13 U 72/06, und dies entspricht auch der allgemeinen Meinung in der Literatur (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 3 PflVG Rn. 2; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 5. Aufl., Rn. 841; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 3 PflVG Rn. 16; Johannsen in Bruck/Möller/Sieg, VVG , 8. Aufl. Bd. V Anm. B 32).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 13 U 72/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Entsprechendes wurde nicht nur im Rahmen der bereits von der Beklagten zu 2 genannten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.04.1989, Az. 1 U 110/88, vertreten, (Revision durch Beschluss des BGH v. 16.01.1990 - VI ZR 151/89 - nicht angenommen), sondern auch vom OLG Hamm in seinen Entscheidungen vom 21.08.2006, Az. 13 U 26/06, und vom 18.12.2006, Az. 13 U 72/06, und dies entspricht auch der allgemeinen Meinung in der Literatur (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 3 PflVG Rn. 2; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 5. Aufl., Rn. 841; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 3 PflVG Rn. 16; Johannsen in Bruck/Möller/Sieg, VVG , 8. Aufl. Bd. V Anm. B 32).
  • BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 56/80

    Auswirkung der Versäumung der Klagefrist auf den Direktanspruch des geschädigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Unabhängig davon, ob das Verhalten der Beklagten angesichts der von ihr dargestellten Ausnahmesituation nach dem Unfall überhaupt als grob fahrlässig oder gar vorsätzlich zu bewerten ist, findet eine Beschränkung auf die Mindestversicherungssumme nur statt, wenn das Versicherungsverhältnis aus materiellen Gründen notleidend ist, während es sich bei der nicht rechtzeitigen Schadensmeldung um ein formales Leistungsverweigerungsrecht handelt (vgl. BGH VersR 81, 323).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 13 U 26/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Entsprechendes wurde nicht nur im Rahmen der bereits von der Beklagten zu 2 genannten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.04.1989, Az. 1 U 110/88, vertreten, (Revision durch Beschluss des BGH v. 16.01.1990 - VI ZR 151/89 - nicht angenommen), sondern auch vom OLG Hamm in seinen Entscheidungen vom 21.08.2006, Az. 13 U 26/06, und vom 18.12.2006, Az. 13 U 72/06, und dies entspricht auch der allgemeinen Meinung in der Literatur (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 3 PflVG Rn. 2; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 5. Aufl., Rn. 841; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 3 PflVG Rn. 16; Johannsen in Bruck/Möller/Sieg, VVG , 8. Aufl. Bd. V Anm. B 32).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Soweit sich die Beklagten insoweit auf eine Entscheidung des BGH (NJW 2006, 434 ) berufen, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass eine Beweisvereitelung auch bei fahrlässiger Nichtaufbewahrung von Beweismitteln vorliegen kann, hat die dortige Fallkonstellation mit dem hier vorliegenden Fall nichts gemein.
  • OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96

    Beschwer trotz Zuerkennung eines genannten Schmerzensgeldbetrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Richtig ist lediglich, dass Teil der Bemessung des Schmerzensgeldes neben der Ausgleichsfunktion auch die Genugtuungsfunktion ist, die in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Mutter der Klägerin den folgenschweren Unfall verschuldet hat, gänzlich in den Hintergrund treten kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96; OLG Schleswig, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89.
  • OLG Stuttgart, 12.03.1992 - 7 U 253/91

    Schmerzensgeld; Mitfahrerin auf dem Motorrad ; Schweres Schädelhirntrauma ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Zu den vom Landgericht angeführten Vergleichsentscheidungen kann ergänzend noch eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 26.03.1992, Az. 7 U 253/91, herangezogen werden, in der einer 23-jährigen Mitfahrerin auf einem Motorrad, die ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit ebenfalls schwerwiegenden Folgen erlitten hat, ein Schmerzensgeld von rund 65.000,00 EUR zugesprochen wurde.
  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Richtig ist lediglich, dass Teil der Bemessung des Schmerzensgeldes neben der Ausgleichsfunktion auch die Genugtuungsfunktion ist, die in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Mutter der Klägerin den folgenschweren Unfall verschuldet hat, gänzlich in den Hintergrund treten kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96; OLG Schleswig, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89.
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 139/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall nach Verjährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Soweit die Beklagte zu 2 sich dafür, dass es sich bei § 3 Nr. 3 S. 2, Hs. 2 PflVG um eine absolute Höchstfrist handelt, auf eine Entscheidung des BGH vom 09.01.2007, Az. VI ZR 139/06, beruft, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil Gegenstand der Entscheidung des BGH nicht die Frage der Hemmung der Verjährung war.
  • LG Frankfurt/Main, 05.02.2020 - 4 O 23/19

    Arzthaftung bei Geburtsschaden - maßgebender Zeitpunkt für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es für die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (vgl. auch LG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.02.2020, Az. 4 O 23/19).
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