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   OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18   

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https://dejure.org/2019,2223
OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18 (https://dejure.org/2019,2223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 11 U 79/18 (https://dejure.org/2019,2223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 11 U 79/18 (https://dejure.org/2019,2223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 16 ; VOB/B § 17
    Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt der Anspruch auf Auszahlung eines Barsicherheitseinbehalts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Anspruch auf Auszahlung eines Barsicherheitseinbehalts? (IBR 2019, 193)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18
    Dementsprechend bestand die Rückgabepflicht erst dann, wenn der Sicherungsfall objektiv nicht mehr eintreten kann, und zwar auch, wenn die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch läuft (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1998, Az: IX ZR 371/97; Urteil vom 04.07.2002, Az: VII ZR 502/99).
  • BGH, 26.04.2001 - III ZR 102/00

    Haftung der Gemeinde bei aus der Kanalisation austretendem Oberflächenwasser

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18
    Ein solcher Hinweis erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn der Partei anschließend die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Sachvortrag unter Berücksichtigung des Hinweises zu ergänzen (BGH, VersR 2002, 444).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18
    Dementsprechend bestand die Rückgabepflicht erst dann, wenn der Sicherungsfall objektiv nicht mehr eintreten kann, und zwar auch, wenn die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch läuft (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1998, Az: IX ZR 371/97; Urteil vom 04.07.2002, Az: VII ZR 502/99).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 272/06

    Haftpflichtversicherung - Das müssen Sie bei der Haftpflichtversicherung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18
    Insoweit hat das Gericht nach § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären und insbesondere auch Angaben zu geltend gemachten Tatsachen ergänzen (BGH, VersR 2009, 517).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 79/18
    Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG NJW 2003, 2524).
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