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   OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 5 U 113/05   

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https://dejure.org/2006,18309
OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 5 U 113/05 (https://dejure.org/2006,18309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2006 - 5 U 113/05 (https://dejure.org/2006,18309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2006 - 5 U 113/05 (https://dejure.org/2006,18309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Erstattung von Gebäudeinstandsetzungskosten durch einen Zedenten; Schuldübernahme durch einen Dritten bei einem Grundstückskaufvertrag; Kenntnis einer Gemeinde von den durch ein kommunales Unternehmen aufgestellten Kostenprognosen; Unterlassene ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 3; ; VermG § ... 3 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4; ; VermG § 3 Abs. 4; ; VermG § 3 Abs. 5; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 328; ; BGB § 334; ; BGB § 335; ; BGB § 398 Satz 2; ; BGB § 415; ; BGB § 417 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 433; ; InvestitionsvorrangG § 2 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Gebäudeinstandsetzungskosten nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 09.09.2005 - 8 O 643/04

    Investitionsvorrang: Unwirksame AGB-Klausel in einem Grundstückskaufvertrag im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 5 U 113/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. September 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 8 O 643/04 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 9. September 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Potsdam (8 O 643/04) die Beklagte zu verurteilen, an sie 233.316,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2001 zu zahlen.

  • KG, 27.04.2004 - 5 U 33/03

    Zulässigkeit der Feststellungsklage: Feststellungsinteresse und Vorrang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 5 U 113/05
    Schon aufgrund der nunmehr vier dem Senat bekannten Fälle (neben dem vorliegenden auch die o. g. sowie 5 U 33/03) ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Klausel um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte, von der Veräußerin gestellte Vertragsbedingung handelt.
  • OLG Brandenburg, 28.03.2002 - 5 U 106/01

    Übernahme von Restitutationskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 5 U 113/05
    Bei der Klausel gemäß § 12 Abs. 4 des Vertrages vom 27. Januar 2000 handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 2002, 5 U 106/01 und 15. Januar 2004, 5 U 111/02) zwar um einen echten Vertrag zugunsten der Zedentin i.S.d. § 328 BGB mit einer Rechtsfolgeverweisung, der der Zedentin ein eigenes Forderungsrecht verschafft und zwar auf Erstattung sämtlicher Kosten i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 4 VermG, die nachgewiesen werden.
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