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   OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17   

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https://dejure.org/2017,26741
OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17 (https://dejure.org/2017,26741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2017 - 10 WF 51/17 (https://dejure.org/2017,26741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2017 - 10 WF 51/17 (https://dejure.org/2017,26741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 113/14

    Terminsverlegung verweigert: Richter befangen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 31 Senat, Beschluss vom 13.11.2014 - 10 WF 113/14, BeckRS 2015, 02403).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 9 W 32/07

    Befangenheit wegen Ablehnung der Terminsverlegung: Erhebliche Gründe für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Teilweise wird angenommen, eine Terminverlegung wegen Verhinderung eines Verfahrensbevollmächtigten dürfe regelmäßig nicht mit der Begründung verweigert werden, einer der Sozien des verhinderten Verfahrensbevollmächtigten könne die Vertretung übernehmen, da der vertretene Beteiligte erwarten dürfe, im Termin von demjenigen Anwalt vertreten zu werden, der die Sachbearbeitung des Mandats übernommen hat (OLG Frankfurt, NJW 2008, 1328; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, § 227 ZPO Rn. 11; Zöller/Stöber, a.a.O., § 227 Rn. 6; vergleiche auch E. Schneider, NJW 2006, 886 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Von anderer Seite wird danach differenziert, ob es sich um eine vorhersehbare Abwesenheit handelt, so dass der verhinderte Verfahrensbevollmächtigte noch Zeit hat, sich um Vertretung zu bemühen, vgl. auch § 53 BRAO (BVerwG, NJW 1995, 1231; Musielak/Stadler, ZPO, 14. Aufl., § 227 Rn. 5) oder ob eine kurzfristige persönliche Verhinderung oder Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten vorliegt, so dass der Verweis auf die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt der Sozietät im Hinblick auf die kaum noch mögliche Einarbeitung in die Sache ausscheidet (BVerwG, NJW 1984, 882; BeckOK ZPO/Jaspersen, 23. Ed. 1.12.2016, § 227 Rn. 7).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 31 Senat, Beschluss vom 13.11.2014 - 10 WF 113/14, BeckRS 2015, 02403).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 51/17
    Von anderer Seite wird danach differenziert, ob es sich um eine vorhersehbare Abwesenheit handelt, so dass der verhinderte Verfahrensbevollmächtigte noch Zeit hat, sich um Vertretung zu bemühen, vgl. auch § 53 BRAO (BVerwG, NJW 1995, 1231; Musielak/Stadler, ZPO, 14. Aufl., § 227 Rn. 5) oder ob eine kurzfristige persönliche Verhinderung oder Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten vorliegt, so dass der Verweis auf die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt der Sozietät im Hinblick auf die kaum noch mögliche Einarbeitung in die Sache ausscheidet (BVerwG, NJW 1984, 882; BeckOK ZPO/Jaspersen, 23. Ed. 1.12.2016, § 227 Rn. 7).
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