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   OLG Brandenburg, 06.04.2020 - 1 U 44/19   

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https://dejure.org/2020,7770
OLG Brandenburg, 06.04.2020 - 1 U 44/19 (https://dejure.org/2020,7770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2020 - 1 U 44/19 (https://dejure.org/2020,7770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2020 - 1 U 44/19 (https://dejure.org/2020,7770)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 2 U 19/20

    Zu den Voraussetzungen der Löschung eines Social-Media-Posts und der Sperrung des

    Es dürfte jedenfalls eine gewisse Nähe zu dem Begriff "Neger" nicht von der Hand zu weisen sein, der - nachdem er in früherer Zeit selbst in der Rechtsprechung noch gebräuchlich gewesen und augenscheinlich nicht als problematisch empfunden worden ist (vgl. etwa OLG Hamburg , Urteil vom 18.02.1975 - 2 Ss 299/74, NJW 1975, 1088 f.) - heute ganz überwiegend als - per se - beleidigend empfunden wird (etwa BGH , Urteil vom 13.01.2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216 [Juris; Tz. 3]; OLG Brandenburg , Beschluss vom 06.04.2020 - 1 U 44/19 [Juris; Tz. 5]; OLG Köln , Urteil vom 19.01.2010 - I-24 U 51/09, NJW 2010, 1676 = WuM 2010, 81 [Juris; Tz. 15]; LG Berlin , Urteil vom 15.01.2019 - 27 O 265/18, ZUM-RD 2019, 331 [Juris; Tz. 26]; LG Karlsruhe , Beschluss vom 20.07.2016 - 4 Qs 25/16, BRAK-Mitt 2016, 240 [Juris; Tz. 12 i.V.m. 16]; AG Hamburg , Urteil vom 04.09.2007 - 36A C 69/07, AfP 2007, 587 [Juris; Tz. 19]; Bommarius , AnwBl. 2015, M274; vgl. auch LG Freiburg , Urteil vom 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09 [Juris; Tz. 37]), soweit seine Verwendung nicht lediglich wertneutral-beschreibend - "Mich haben sie [...] gesperrt, weil ich das Wort Neger verwendet habe" - erfolgt ( LVerfG M-V , Urteil vom 19.12.2019 - 1/19, NordÖR 2020, 279 [Juris; Tz. 38]; OLG Brandenburg , Beschluss vom 01.10.2018 - 1 W 41/18 [Juris; Tz. 6]; OLG Brandenburg , Beschluss vom 06.04.2020 - 1 U 44/19 [Juris; Tz. 6 f.]).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 1 U 37/19

    Rechtsstellung des Nutzers einer Social-Media-Plattform

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung der Verfügungsbeklagten hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 6. April 2020 - 1 U 44/19 - rechtskräftig zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20

    Unterlassung der Löschung eines Inhalts auf einer Internetplattform; Keine

    Dabei geht der Senat im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich davon aus, dass die Verfügungsbeklagte auf der Grundlage ihrer nach den §§ 305 ff. BGB nicht zu beanstandenden Gemeinschaftsstandards bzw. Nutzungsbedingungen (Senat, Beschluss vom 7. Januar 2020, Az.: 1 U 44/19; OLG München, Beschluss vom 17. September 2018, Az. 18 W 1383/18, juris Rn. 17) berechtigt ist, bestimmte Beiträge zu löschen, sofern sichergestellt ist, dass diese Sanktionen nicht willkürlich festgesetzt werden.
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