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   OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01   

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OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01 (https://dejure.org/2003,3170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2003 - 10 U 18/01 (https://dejure.org/2003,3170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 10 U 18/01 (https://dejure.org/2003,3170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 156 a. F.; ; ZPO § 253... Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 650; ; ZPO § 888; ; ZPO § 889; ; BGB § 133; ; BGB § 181; ; BGB § 291; ; BGB § 816 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1643 Abs. 1; ; BGB § 1822 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 2100; ; BGB § 2103; ; BGB § 2111 Abs. 1; ; BGB § 2329; ; HGB § 131 Nr. 4; ; HGB § 161 Abs. 2; ; ZGB § 256 Abs. 1; ; ZGB § 356; ; ZGB § 356 Abs. 1 Satz 1; ; ZGB § 356 Abs. 1 Satz 2; ; ZGB § 413 Abs. 2 Satz 1; ; ZGB § 413 Abs. 2 Satz 3; ; EGBGB Art. 232 § 1; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; ; EGZGB § 8 Abs. 1; ; TestG § 21; ; UnternehmensG § 17; ; UnternehmensG § 17 Abs. 1; ; UnternehmensG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; UnternehmensG § 19 Abs. 2; ; UnternehmensG § 19 Abs. 5; ; UnternehmensG § 19 Abs. 4; ; UnternehmensG § 20; ; UnternehmensG § 21; ; VermG § 6; ; VermG § 6 Abs. 6 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines unter Zugrundelegung der Bedingungen in der DDR errichteten Testaments mit Zusatzerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 51 (Leitsatz)

    §§ 133, 2084 BGB; Art. 235 Abs. 1 Satz 1 EGBGB; § 356 ZGB; § 8 Abs. 1 EGZGB
    Erbrecht - Testamentsauslegung - Erbeinsetzung in DDR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 959 (Ls.)
  • NJ 2003, 545 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 981
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55

    Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Danach ist der Anteil des Komplementärs nur dann erblich, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (BGHZ 22, 186, 191; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922, Rz. 17; Staudinger/Behrend/Asenarius, BGB, Bearbeitung 1996, § 2100, Rz. 52).

    Da sich im Falle der hier anzunehmenden Nachfolgeklausel die Fortführung der Gesellschaft mit den Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles erbrechtlich, d. h. ohne entsprechende Erklärungen der Erben und der übrigen Gesellschafter, vollzieht (BGHZ 22, 186, 191; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922, Rz. 18), liegt die Bedeutung des dritten Nachtrags zum Gesellschaftsvertrag nicht, wie von den Beklagten vertreten, in einer Begründung der Gesellschafterstellung der Erben, sondern in der Umwandlung der Komplementärbeteiligungen in Kommanditbeteiligungen für die nicht mit der Geschäftsführung betrauten Erben.

    Allerdings wird bei einer Mehrzahl von Erben nicht die Erbengemeinschaft Gesellschafter, sondern es tritt hinsichtlich des Gesellschaftsanteils des Erblassers von vornherein eine Sonderrechtsnachfolge in der Weise ein, dass die Miterben diesen Gesellschaftsanteil entsprechend ihrer Beteiligung am Nachlass unmittelbar und geteilt ohne weiteres Dazutun erlangen (BGHZ 22, 186, 193; 98, 48, 51).

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Allerdings wird bei einer Mehrzahl von Erben nicht die Erbengemeinschaft Gesellschafter, sondern es tritt hinsichtlich des Gesellschaftsanteils des Erblassers von vornherein eine Sonderrechtsnachfolge in der Weise ein, dass die Miterben diesen Gesellschaftsanteil entsprechend ihrer Beteiligung am Nachlass unmittelbar und geteilt ohne weiteres Dazutun erlangen (BGHZ 22, 186, 193; 98, 48, 51).

    Trotz dieser Sondererbfolge gehören die geteilten Gesellschaftsanteile weiterhin zum Nachlass (vgl. hierzu BGHZ 98, 48 ff.).

  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Die Berücksichtigung außerhalb des Testaments liegender Umstände setzt voraus, dass sich für den Willen des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGH, FamRZ 1977, 786; BayObLGZ 1988, 165, 169; Staudinger/Otte, BGB, Bearb. 1995, vor § 2064, Rz. 28; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2084, Rz. 4).

    Hinzu kommt, dass sogar ein zum Wortlaut des Testaments in Widerspruch stehender, also im Testament nicht angedeuteter Erblasserwille, ausnahmsweise berücksichtigt werden kann, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen seinen Willen nicht offen darlegen konnte und daher bewusst eine seine wahre Absicht verdeckende Formulierung verwandt hat (BGH, FamRZ 1977, 786; WM 1976, 744, 745; Johannsen, WM 1979, 598, 602, 603).

  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtslage von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (Senat, FamRZ 1999, 188, 190; Palandt/Edenhofer, a.a.O., Art. 235 § 1 EGBGB, Rz. 5 m. w. N.).

    Es ist also der Gesamtinhalt der Erklärung zu würdigen und der Wortsinn der gebrauchten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu hinterfragen (BGH, NJW 1993, 256; Senat, FamRZ 1999, 188, 190).

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Denn mehrere an einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung Beteiligte haben grundsätzlich nicht für die ganze Entreicherung, sondern nur für das einzustehen, was sie selbst auf Kosten des Entreicherten erlangt haben (BGH, NJW 1979, 2205, 2207; WM 1973, 71, 72; Palandt/Sprau, a.a.O., Einführung vor § 812, Rz. 29).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74

    Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Hinzu kommt, dass sogar ein zum Wortlaut des Testaments in Widerspruch stehender, also im Testament nicht angedeuteter Erblasserwille, ausnahmsweise berücksichtigt werden kann, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen seinen Willen nicht offen darlegen konnte und daher bewusst eine seine wahre Absicht verdeckende Formulierung verwandt hat (BGH, FamRZ 1977, 786; WM 1976, 744, 745; Johannsen, WM 1979, 598, 602, 603).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Denn den Prozessgegner trifft eine sog. sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei, wie hier, außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH, NJW 1999, 2887, 2888).
  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 103/70

    Beschränkung der Haftung eines Erben auf den Nachlass - Ermittlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Denn mehrere an einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung Beteiligte haben grundsätzlich nicht für die ganze Entreicherung, sondern nur für das einzustehen, was sie selbst auf Kosten des Entreicherten erlangt haben (BGH, NJW 1979, 2205, 2207; WM 1973, 71, 72; Palandt/Sprau, a.a.O., Einführung vor § 812, Rz. 29).
  • OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 10 U 14/95

    Anspruch des Erben auf Herausgabe gegen den Erbschaftsbesitzer; Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Unabhängig davon, ob der Bescheid trotz Nichtbeteiligung der Klägerin am Rückgabeverfahren ihr gegenüber Bestandskraft erlangt hat, kann der Verwaltungsakt des Vermögensamtes nicht in die Nacherbenstellung der Klägerin eingreifen und die im Verhältnis zur Klägerin fehlende Berechtigung der Beklagten am Nachlass ersetzen (Senat, 10 U 14/95).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
    Insbesondere sollen nicht allgemeine Risiken des Rechtsverkehrs aus der Zeit der DDR aufgefangen werden (BGH, NJW 1993, 389, 391; Säcker-Hummert, a.a.O., vor § 1, Rz. 57).
  • BezG Gera, 04.12.1991 - 1 U 7/91
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

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