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   OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14   

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OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters hinsichtlich im Eigentum des Insolvenzschuldners stehender Gegenstände

  • rechtsportal.de

    BGB § 985 ; BGB § 1006 Abs. 2
    Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters hinsichtlich im Eigentum des Insolvenzschuldners stehender Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).

    Allerdings macht der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, einen Herausgabeantrag nicht ohne weiteres unbestimmt, sofern die Unsicherheit unvermeidlich und im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen ist (BGHZ 153, 69, zit. nach juris Rn. 46, 48, 50).

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Der Tatbestand des § 1006 BGB ist nicht erfüllt, wenn sich aus dem eigenen Vortrag des Besitzers ergibt, dass der Erwerb des Besitzes nicht zum Eigentumserwerb geführt hat (BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13, NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 28).

    Denn wer zunächst Fremdbesitzer war, kann sich auch dann nicht auf § 1006 BGB berufen, wenn er später Eigenbesitzer geworden ist (BGHZ 156, 310, zit. nach juris Rn.28; BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13,  NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 34).

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Entgegen der Ansicht der Beklagten kommen hier nicht die für einen Erlass (§ 397 BGB ) geltenden strengen Anforderungen bei Auslegung der Willenserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511, 1512) zum Tragen.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Diesen Bestimmtheitsanforderungen genügt der Klageantrag jedenfalls in Verbindung mit der als Anlage beigefügten Gutachtenauflistung der I... GmbH vom 13.06.2012 (BGH, Urt. v. 04.10.2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445, 447).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Denn wer zunächst Fremdbesitzer war, kann sich auch dann nicht auf § 1006 BGB berufen, wenn er später Eigenbesitzer geworden ist (BGHZ 156, 310, zit. nach juris Rn.28; BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13,  NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Der Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung über eine Übereignung kann daher durch weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen oder auch stillschweigend ergänzt werden (BGH NJW 2008, 3142 Rn 17).
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