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   OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07   

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https://dejure.org/2007,6442
OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07 (https://dejure.org/2007,6442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - 12 U 70/07 (https://dejure.org/2007,6442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2007 - 12 U 70/07 (https://dejure.org/2007,6442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim Blockieren der Überholspur der Autobahn durch ein liegengebliebenes Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage; Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall unter Berücksichtigung einer Mitverursachungsquote; Voraussetzungen für das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses i.S.v. § 7 Abs. 2 ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1 a. F.; ; StVG § 7 Abs. 2 a. F.; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 15; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall nach Fahrunfähigkeit eines Kfz auf der Überholspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 1 U 2572/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Lkw mit einem auf dem

    OLG v. 6.9.2007 12 U 70/07).
  • LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt in

    Dabei ist auch das Verhalten des Schädigers bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen, insbesondere eine zögerliche Bearbeitung (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.09.2007, Az. 12 U 70/07, zitiert nach "JURIS").
  • OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14

    Autobahn-Unfall mit liegengebliebenem Kfz

    Den in dem Hinweis des Senats vom 14.01.2015 exemplarisch aufgeführten Rechtsprechungsfällen (BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.10.2014, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris) lagen ebenfalls Fälle zugrunde, in denen ein Unfall durch ein nicht mehr fahrtüchtiges Kraftfahrzeug mitverursacht worden ist.

    Gemäß den Ausführungen des Senats in dem Hinweis vom 14.01.2015 war auch von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen, da das Fahrzeug der Klägerin, wie bereits oben ausgeführt, defektbedingt an einer extremen unfallträchtigen Stelle (mittlere Fahrspur der Autobahn) stand (Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris).

  • OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14

    Verkehrsunfall auf Autobahn mit liegen gebliebenem Kraftfahrzeug

    In diesem Zusammenhang war sogar von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen, da das Fahrzeug der Klägerin defekt bedingt an einer extrem unfallträchtigen Stelle (mittlere Fahrspur der Autobahn) stand (Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris).
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