Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 9 UF 140/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit einer Gegenvorstellung neben dem eingeführten Institut der Gehörsrüge gem. § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 29a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Judicialis
ZPO § 321 a; ; ZPO § 621a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2 1. Alternative; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGG § 29 a; ; FGG § 29 a Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 32 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frage nach der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.2008 - IV ZR 293/07
Streitwert bei Streit über ein Pfandrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 9 UF 140/07
Die am 27. Juni 2008 eingegangene - nicht auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte - Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1. gegen die Streitwertfestsetzung des Senates in dem ihm am 24. Juni 2008 zugestellten Beschluss vom 11. Juni 2008 ist als solche weiterhin statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008, Az. IV ZR 293/07, und vom 25. August 2008, Az. IX ZB 91/06). - BGH, 25.08.2008 - IX ZB 91/06
Streitwert im Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 9 UF 140/07
Die am 27. Juni 2008 eingegangene - nicht auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte - Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1. gegen die Streitwertfestsetzung des Senates in dem ihm am 24. Juni 2008 zugestellten Beschluss vom 11. Juni 2008 ist als solche weiterhin statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008, Az. IV ZR 293/07, und vom 25. August 2008, Az. IX ZB 91/06). - BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 9 UF 140/07
Der gleichermaßen als Gegenvorstellung zu behandelnde Rechtsbehelf der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2. vom 8. Juli 2008, eingegangen am 11. Juli 2008, ist bereits unzulässig, weil auf die Gegenvorstellung die Verfahrensregelung des § 321 a ZPO entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH MDR 2007, 1276).