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   OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10   

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https://dejure.org/2012,38753
OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundstücksverkauf durch Auktion - Vollmachtsüberschreitung bei Kaufvertragsbeurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 894; BGB § 873; BGB § 105
    Abweisung der Klage auf Rückübertragung eines Grundstücks und Grundbuchberichtigung, da der Kläger den Nachweis seiner Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks nicht geführt hat.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Widersprüchliches Verhalten ist zwar grundsätzlich zulässig, wird jedoch dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1997, 3377, Rz. 25 m.w.N.).
  • RG, 26.06.1926 - V 532/25

    53. Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Der im Grundbuch fälschlich als Eigentümer Eingetragene kann - neben dem Kaufpreisrückzahlungsanspruchs - wegen seiner Grundstücksinvestitionen gegenüber dem Berichtigungsanspruch des wahren Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGHZ 41, 30; RGZ 114, 266; Palandt-Bassenge, BGB, 71. Aufl. 2012, § 894 Rn 11).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Der im Grundbuch fälschlich als Eigentümer Eingetragene kann - neben dem Kaufpreisrückzahlungsanspruchs - wegen seiner Grundstücksinvestitionen gegenüber dem Berichtigungsanspruch des wahren Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGHZ 41, 30; RGZ 114, 266; Palandt-Bassenge, BGB, 71. Aufl. 2012, § 894 Rn 11).
  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Auch der Anspruch nach § 894 BGB unterliegt dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH MDR 1999, 414).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vielmehr müssen besondere Gründe vorliegen, die es bei Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalles sachlich rechtfertigen, die Interessen des redlichen Erwerbers für schutzwürdiger zu erachten als die des nur scheinbar wirksam vertretenen Veräußerers (vgl. BGH WM 2009, 1271 Rz. 29).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vom Vorhandensein der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen auszugehen; ihre Überprüfung ist nur angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGHZ 86, 184; 159, 94).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vom Vorhandensein der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen auszugehen; ihre Überprüfung ist nur angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGHZ 86, 184; 159, 94).
  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Da die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen die Regel und ihr Fehlen die Ausnahme ist, trägt derjenige, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hierfür die Beweislast (BVerfG Beschluss v. 28.11.2007, 1 BvR 68/07; BGH WM 1984, 1063).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Da die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen die Regel und ihr Fehlen die Ausnahme ist, trägt derjenige, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hierfür die Beweislast (BVerfG Beschluss v. 28.11.2007, 1 BvR 68/07; BGH WM 1984, 1063).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2005, 1488, Rz. - jeweils zitiert nach juris - 24 m.w.N.; a.A.: Staudinger-Schumacher, BGB, Neubearbeitung 2011, § 311b Abs. 1 Rn 148, wonach es aus Gründen der Rechtssicherheit genügt, wenn aus später auf das Rechtsgeschäft bezogenen Erklärungen oder Verhaltensweisen ersichtlich wird, dass der Betreffende von der Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts ausgeht).
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 264/79

    Erheblichkeit eines Privatgutachtens

  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Diejenigen, die sich darauf berufen wollen, dass die Voraussetzungen dieser Ausnahme vorliegen, haben die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, [...] Rn. 16; Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, Rn. 24; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92, [...] Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1 BvR 70/07, 1 BvR 71/07, [...] Rn. 18; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 5 U 49/10, [...] Rn. 30; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, § 104 Rn. 18 mwN).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2020 - 5 U 158/19

    Grundbuchberichtigungsanspruch - nicht feststellbare Geschäftsunfähigkeit bei

    Die Klägerin trifft für das Vorliegen ihrer Geschäftsunfähigkeit die volle Darlegungs- und Beweislast, weil die Geschäftsfähigkeit den Regelfall darstellt (Senat, Urteil vom 06. Dezember 2012, Az. 5 U 49/10 m.w.N.).
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