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   OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20   

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https://dejure.org/2021,1093
OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20 (https://dejure.org/2021,1093)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2021 - 9 UF 132/20 (https://dejure.org/2021,1093)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 9 UF 132/20 (https://dejure.org/2021,1093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung über den Trennungsunterhalt; Voraussetzungen einer Abänderung der Unterhaltsvereinbarung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Unterhaltsvereinbarung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    Der Unterhalt ist daher nach den gesetzlichen Vorschriften wie bei einer Erstfestsetzung neu zu berechnen (vgl. BGH NJW 2001, 2259; Wendl/ Dose, a. a. O., § 6 Rn. 618; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19 Auflage, § 239 Rn. 53).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    Ein Wille dahin, dass die Unterhaltsleistung unter allen Umständen, also auch bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse unverändert bleiben soll, ist nicht zu vermuten, sondern kann nur einer ausdrücklichen Vereinbarung entnommen werden (BGH, Beschluss vom 11.02.2015 - XII ZB 66/14 -, Rn. 24, juris), an der es hier mangelt.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    Nach § 1361 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1567 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil der die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (BGH FamRZ 2016, 1142).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05

    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    Zwar kann auch bei einer Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB zu erwägen sein (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 477).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    In welchem Umfang eine Anrechnung der hieraus erzielten Einkünfte erfolgt, beurteilt sich nach Treu und Glauben unter Billigkeitsgesichtspunkten nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere das Alter, die körperliche und geistige Belastung, die ursprüngliche Lebensplanung sowie die Höhe der Altersvorsorge als Kriterien zu prüfen sind (Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1581 Rn. 10; BGH FamRZ 2011, 454).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZR 173/09

    Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
    Dieser ist Geltungsgrund der Vereinbarung und entscheidet darüber, welche Verhältnisse zur Grundlage des Vergleichs gehören und wie die Parteien diese Verhältnisse bewertet haben (BGH, Urteil vom 21.09.2011 - XII ZR 173/09 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 13 UF 14/22

    Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung von Trennungsunterhalt; Nicht

    Sind die Grundlagen der Unterhaltsvereinbarung nicht festgestellt und auch durch Auslegung oder auf sonstige Weise nicht feststellbar, besteht bereits kein hinreichender Ansatz für eine Anpassung an die veränderten Umstände (OLG Brandenburg Beschl. v. 7.1.2021 - 9 UF 132/20, BeckRS 2021, 718, beck-online).
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