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   OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 7 U 132/16   

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https://dejure.org/2018,6351
OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 7 U 132/16 (https://dejure.org/2018,6351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2018 - 7 U 132/16 (https://dejure.org/2018,6351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 7 U 132/16 (https://dejure.org/2018,6351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Abschlusses von "Werkverträgen" mit einer Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Abschlusses von "Werkverträgen" mit einer Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einer Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 7 U 132/16
    Der Geschäftsführer hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und ihn kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - II ZR 86/11, juris, BGHZ 197, 304 und ZIP 2013, 1712 sowie Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack GmbHG, 19. Aufl. § 43 Rn. 36 - 38 m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Entscheidung vom unternehmerischen Ermessen gedeckt war, trägt der beklagte Geschäftsführer (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2013, a.a.O.).

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 7 U 132/16
    Haben sich hingegen mehrere selbständige Handlungen des Schädigers ausgewirkt, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig mit dem jeweils dadurch verursachten Schaden gesondert zu laufen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - IX ZR 115/01 -, juris Rn. 23 f., m.w.N.; vgl. auch Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht 3. Aufl. § 43 GmbHG Rn. 70 und Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack GmbHG a.a.O., § 43 Rn. 57 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 90/11

    Haftung der Vorstandsmitglieder einer Hypothekenbank: Pflichtwidriges Verhalten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 7 U 132/16
    Die Gesellschaft muss eine mögliche Pflichtwidrigkeit, Kausalität und den Schaden beweisen; dem Geschäftsführer als Organ obliegt es dagegen, die Pflichtgemäßheit und die Einhaltung des unternehmerischen Ermessensspielraums nachzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11, juris, ZIP 2013, 455 m.w.N.).
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