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OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern über den Vornamen des Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern über den Vornamen des Kindes
- rechtsportal.de
Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern über den Vornamen des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 24.09.2015 - 33 F 93/15
- AG Oranienburg, 27.10.2015 - 33 F 93/15
- OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16
- OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
Zur Entscheidung nach BGB § 1628 bei Uneinigkeit der Eltern über die für die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16
Danach ist festzustellen, dass die Kindeseltern seit der Geburt des Kindes und anhaltend bis heute, mithin über einen Zeitraum von rund 1 ¾ Jahren kein Einvernehmen über den Vornamen der gemeinsamen Tochter herstellen können oder wollen, sondern sowohl die Mutter wie auch der Vater auf den eigenen Vorstellungen beharren, so dass - wie von den Eltern beantragt - gemäß § 1628 Satz 1 BGB eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist, wobei dem Gericht allerdings keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung zusteht (BVerfG FamRZ 2003, 511 - Rdnr. 8 bei juris). - OLG Dresden, 13.01.2004 - 21 (10) UF 821/03
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16
Dies allein rechtfertigt die vom Amtsgericht erlassene Entscheidung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Januar 2004, Az. 21 (10) UF 821/03 - zitiert nach juris).