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   OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19   

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https://dejure.org/2019,6146
OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19 (https://dejure.org/2019,6146)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2019 - 12 W 3/19 (https://dejure.org/2019,6146)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2019 - 12 W 3/19 (https://dejure.org/2019,6146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • wertermittlerportal
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 2 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachtenauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Sachverständigen im Bauprozess wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Sachverständige auf weitere Mängel hinweisen? (IBR 2019, 349)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 467
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (BGH NJW 2005, S. 1869; OLG Nürnberg VersR 2001, S. 391; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl., § 406, Rn. 11).

    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten rechtfertigen für sich allein genommen hingegen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, insoweit ist vielmehr der sachliche Gehalt des Gutachtens und dessen Verwertbarkeit betroffen (BGH NJW 2005, S. 1869; GRUR 2012, S. 92; Greger, a. a. O., Rn. 9).

  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Der Senat bemisst den Wert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung mit einem Bruchteil von 1/3 des Wertes des Hauptsacheverfahrens (so auch BGH AGS 2004, S. 159; OLG Koblenz OLGR 2005, S. 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, S. 372).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Zu berücksichtigen ist indes, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH a. a. O., in Entscheidung der diesbezüglichen bislang bestehenden obergerichtlichen Streitfrage; OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484; OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Der Senat bemisst den Wert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung mit einem Bruchteil von 1/3 des Wertes des Hauptsacheverfahrens (so auch BGH AGS 2004, S. 159; OLG Koblenz OLGR 2005, S. 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, S. 372).
  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07

    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren gemäß Nr. 1812 des Kostenverzeichnisses zum GKG Gerichtskosten nicht anfallen und die außergerichtlichen Kosten der Parteien Kosten des Rechtsstreits sind (OLG Frankfurt MDR 2007, S. 1399; Greger in Zöller, a. a. O., § 406, Rn. 17, Vollkommer in Zöller, a. a. O., § 46, Rn. 20; Herget in Zöller, a. a. O., § 91, Rn. 13, Stichworte "Richterablehnung", "Sachverständigenablehnung").
  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, S. 1363; NJW-RR 1987, S. 893; Greger in Zöller, a. a. O., § 406, Rn. 8).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
    Dies kann der Fall sein, wenn Umstände gegeben sind, die aus der Sicht einer vernünftigen, nüchtern denkenden Partei die Befürchtung rechtfertigen, der Sachverständige habe sich einseitig festgelegt und glaube den Angaben der einen Partei mehr als den Angaben der anderen bzw. halte eine streitige Behauptung zulasten einer Partei für bewiesen (OLG München NJW 1992, S. 1569; OLG Nürnberg VersR 2001, a. a. O.).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess:

  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
    Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019 ,12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 16).

    Von einem solchen, einen Ablehnungsgrund gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO darstellenden, da die Besorgnis der Befangenheit begründenden Verhalten des Sachverständigen kann ausgegangen werden, wenn dieser ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgeht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., Rz. 23) oder sonstige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind, etwa indem er dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2016, 7 WF 15/16, BeckRS 2016, 07350 Rz. 4,), so wenn er die dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und/oder seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrundelegt oder statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten, das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rz. 12) oder den Gutachtensauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W3/19, BeckRS 2019, 4166).

    Indes verbietet sich bei der Prüfung, inwieweit Sachverständigenhandeln, das als Überschreiten oder Ausdehnen der eigenen Kompetenzen verstanden werden kann, die Besorgnis der Unvoreingenommenheit und damit der Befangenheit aus der Sicht der betroffenen Verfahrensbeteiligten rechtfertigen kann, eine generalisierende oder schematische Betrachtungsweise; vielmehr kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rz. 13; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11 zit. nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 17).

  • BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
    Da diese Maßstäbe bei mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Sachverständigen entsprechend gelten (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 - juris Rn. 24), somit ein - vom Verteidiger mehrfach gerügter - Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten eines Sachverständigengutachtens einen Sachverständigen nicht befangen macht, sondern die davon zu unterscheidende Verwertbarkeit eines Gutachtens betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 2 WD 9.23 - Rn. 5 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 und OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 - NJW-RR 2003, 135 ), sind die Anträge unbegründet.

    Vor diesem in die Einzelfallbetrachtung mit einzubeziehenden Hintergrund (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11) bildet die Verkennung des Beweisthemas durch die Sachverständige keinen schwerwiegenden, sondern einen nachvollziehbar mit dem gerichtlichen Agieren erklärbaren Irrtum (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 ), der nicht den Eindruck entstehen lässt, diese habe sich faktisch an die Stelle des Gerichts gesetzt und ihre Neutralitätspflicht dadurch verletzt, dass sie dem Gericht den Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. November 2007 - 5 W 133/07 - MDR 2008, 101).

  • OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Ob die Überschreitung des Gutachtenauftrages dabei geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (BGH MDR 2013, S. 739; OLG München, Beschl. vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, zitiert nach juris so auch der Senat im Beschluss vom 07.03.2019, Az. 12 W 3/19, veröffentlicht in juris).
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