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   OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21   

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OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21 (https://dejure.org/2022,9595)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2022 - 12 U 26/21 (https://dejure.org/2022,9595)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2022 - 12 U 26/21 (https://dejure.org/2022,9595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 394
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Cottbus, 14.12.2020 - 2 O 106/20

    Unfall-Haftungsprivilegien für Arbeitgeber & Kollegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.12.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.: 2 O 106/20, teilweise abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 14.12.2020, Az. 2 O 106/20, die Klage abzuweisen.

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Zugleich erfasst der Schutzbereich des § 10 StVO über den fließenden Verkehr hinaus auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer (BGH NJW 2018, S. 3095; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., Rn. 4), also auch die Klägerin.
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Zugleich kann damit nicht von einer abgeschlossenen Schadensentwicklung bei der Klägerin ausgegangen werden, sodass sie insgesamt - also auch bezüglich der bereits entstandenen Schäden - Feststellungsklage erheben kann (vgl. BGH NJW-RR 2016, S. 759; NJW 1984, S. 1552; Greger, a. a. O., Rn. 7a).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Dabei endet der Einfahrvorgang erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat; auch spricht bei einer Kollision mit dem fließenden Verkehr grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für einen Verkehrsverstoß des Einfahrenden (KG NZV 2008, S. 413; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 10 StVO, Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 27 U 29/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem PKW bei Überquerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Nicht vergleichbar ist hingegen die Konstellation in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 08.06.2000, veröffentlicht in NZV 2000, S. 468).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Zugleich kann damit nicht von einer abgeschlossenen Schadensentwicklung bei der Klägerin ausgegangen werden, sodass sie insgesamt - also auch bezüglich der bereits entstandenen Schäden - Feststellungsklage erheben kann (vgl. BGH NJW-RR 2016, S. 759; NJW 1984, S. 1552; Greger, a. a. O., Rn. 7a).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Bei der Abgrenzung des Wegeunfalls von Betriebswegeunfall ist neben dem Ort des Unfalles maßgeblich, inwieweit der Unfall mit der betrieblichen Tätigkeit des Versicherten zusammenhängt und ob er Ausdruck der betrieblichen Verbindung zwischen ihm und dem Unternehmen ist (BGH VersR 2006, S. 221).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen der Klägerin, die unter anderem eine Unterschenkelamputation links erlitten hat, sind künftige Schadensfolgen - etwa durch eine Verschlechterung der bei der Klägerin derzeit gegebenen Arbeitsfähigkeit - möglich, wenn auch ihr Eintritt derzeit ungewiss ist (zur Bejahung eines Feststellungsinteresses in einem solchen Fall vgl. BGH WM 2021, S. 1475, MDR 2007, S. 792; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 34. Aufl., § 256, Rn. 9).
  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die angelegten Fahrspuren auf dem Parkplatz eindeutig Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht dem Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge; in diesem Fall kommen die Vorschriften des der §§ 8 bis 10 StVO unmittelbar oder analog zur Anwendung (OLG Hamm NJW 2015, S. 413; KG NZV 2010, S. 461; Hentschel/König/Dauer, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 26/14

    Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 12 U 26/21
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die angelegten Fahrspuren auf dem Parkplatz eindeutig Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht dem Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge; in diesem Fall kommen die Vorschriften des der §§ 8 bis 10 StVO unmittelbar oder analog zur Anwendung (OLG Hamm NJW 2015, S. 413; KG NZV 2010, S. 461; Hentschel/König/Dauer, a. a. O.).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten',

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