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OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 985 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
Durchsetzung eines Eigentumsherausgabeanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.02.2019 - 8 O 28/19
- OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1277
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19
Eine allgemeine Erschwernis von erheblichem Gewicht kann bei einer Auslandsvollstreckung aus tatsächlichen Gründen in Betracht kommen, wenn sich der Vollstreckungsgläubiger etwa erst einen Überblick über das dortige bislang unbekannte Vermögen des Vollstreckungsschuldners verschaffen müsste (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659 f.). - KG, 21.05.1992 - 22 U 1922/92
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19
Dieser Anspruchsinhalt, der in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren als eigentumsrechtlicher auch nur schützenswert ist (vgl. KG, Urteil vom 21.05.1992 - 22 U 1922/92, NJW 1993, 1480, 1481), würde allein durch die Rückführung der Sache an den Sitz der Streithelferin jedoch nicht in rechtserheblicher Weise gefährdet, denn die Antragsteller können sich mit ihrer Eigentumsbehauptung grundsätzlich auch danach in einem Hauptsacheverfahren gegen die Streithelferin wenden, die sich als gegenwärtige Eigentümerin des Bildes geriert und außerhalb von Leihzeiten dessen unmittelbare Besitzerin ist. - OLG Köln, 08.07.2016 - 1 U 36/13
Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19
(3) Auch aus der von den Antragstellern in ihren ergänzenden Stellungnahmen - und zunächst nur durch Vorlage eines insoweit aber nicht ohne weiteres einschlägigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 08.07.2016 - 1 U 36/13, juris) - vorgetragenen (Rechts-)Behauptung, wonach das US-amerikanische Recht " keinen dinglichen Herausgabeanspruch entsprechend dem deutschen Zivilrecht " kenne, so dass eine Herausgabeklage dort stets den unmittelbaren Besitz des Anspruchsgegners zur Voraussetzung hätte, folgt im Ergebnis nichts anderes.